Auswirkungen der “Syndikus-Urteile” des BSG

Langfristige Auswirkungen der BSG-Urteile für Anwaltschaft größer als für Unternehmen

RA Dr. Matthias Kilian

Köln, den 11.6.2014 – Die “Syndikus”-Urteile des Bundessozialgerichts werden mittelfristig zu einer rückläufigen Zahl von Unternehmens- und Verbandsjuristen mit Anwaltszulassung (“Syndikusanwälte”) führen. Die Perspektiven von Unternehmen und Verbänden, Volljuristen im Wettbewerb mit Anwaltskanzleien als Arbeitnehmer zu gewinnen, sind hingegen nicht nachhaltig verschlechtert. Hierauf weist das Soldan Institut hin, das zwischen 2004 und 2010 zur Anwaltschaft zugelassene Unternehmens- und Verbandsjuristen befragt hat.

Das BSG hat am 3.4.2014 in mehreren Grundsatzurteilen entschieden, dass Syndikusanwälte nicht länger von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können, um eine Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente in einem anwaltlichen Versorgungswerk aufzubauen. Für Unternehmensjuristen ist nach einer Studie des Soldan Instituts die Mitgliedschaft im Versorgungswerk bislang das mit Abstand bedeutendste Motiv, eine Zulassung als Rechtsanwalt anzustreben (Wert 1,5 auf einer Skala von 1 = “sehr wichtig” bis 5 = “gar nicht wichtig”). Deutlich weniger Syndikusanwälte erklären ihren Anwaltstitel mit dem Ziel, ihren unternehmensinternen Status zu verbessern (2,3), als Rechtsanwalt Zusatzeinkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit generieren zu können (2,8) oder einem entsprechenden Wunsch des Arbeitgebers nachzukommen (3,0). Mit dem Fortfall der Möglichkeit einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht entfällt damit für Unternehmens- und Verbandsjuristen das zentrale Motiv, die bei einer Zulassung zur Anwaltschaft jährlich anfallenden Kosten aufzuwenden.

“Für Unternehmen und Verbände bedeutet dies aber nicht, dass viele potenzielle Bewerber künftig eine anwaltliche Tätigkeit in einer Kanzlei vorziehen werden”, erläutert Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. “76 Prozent der jungen Syndikusanwälte haben uns mitgeteilt, dass sie ihre Stelle auch angenommen hätten, wenn ihnen eine gleichzeitige Zulassung zur Anwaltschaft nicht möglich gewesen wäre.” Die Kölner Berufsforscher gehen daher davon aus, dass sich Rechtsanwaltskammern und Versorgungswerke auf einen Mitgliederschwund einstellen müssen, während Unternehmen und Verbände ihren Bedarf an In-House-Juristen weiterhin werden decken können – wenngleich aus einem kleineren Bewerberpool. “Problematisch wird es aber sein, berufserfahrene Rechtsanwälte zu gewinnen”, so Kilian. Der Grund: Mit einem Arbeitgeberwechsel verlieren diese eine bereits erlangte Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Hinweis: Den Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 zur Möglichkeit der Befreiung von Syndikusanwälten von der Pflichtmitgliedschaft abhängig Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI lagen drei Musterverfahren zu Grunde (Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R). Mit den Urteilen bestätigte das BSG die Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund, die Befreiungen von Syndikusanwälten in den letzten Jahren immer seltener erteilt hatte. Für Syndikusanwälte ist die Befreiung wirtschaftlich bedeutsam, weil die Versorgungswerke aufgrund des Prinzips der Kapitaldeckung deutlich höhere Altersrenten zahlen als die gesetzliche Rentenversicherung. Zugleich bieten sie auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.

Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen einer Studie mit 3.500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten der Zulassungsjahrgänge 2004 bis 2010.

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Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

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