Mit Kapitalanlagegesetzbuch wird Verwahrstelle für AIF-Anbieter zur Pflicht
(NL/7734609987) Hamburg, 17. September. Anbieter alternativer Investmentfonds (AIF) müssen künftig eine Verwahrstelle beauftragen. Damit tragen sie den Anforderungen des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) Rechnung. Neben Depotbanken können auch Treuhänder, die berufsständischen Regeln unterliegen, als alternative Verwahrstelle fungieren. Deren grundlegende Aufgabe ist die Wahrnehmung umfassender Überwachungs- und Kontrollfunktionen. Für eine angemessene Beurteilung und Bewertung der Fondsaktivitäten ist vor allem langjährige Erfahrung entscheidend. Emittenten sollten Kriterien wie diese bei der Auswahl beachten und Angebote dahingehend vergleichen, erklärt Frau Christina Niebuhr, Geschäftsführerin der Hamburger BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Einen zentralen Aspekt der an die Verwahrstelle übertragenen Überwachungsfunktionen stellt die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung der Anlegergelder dar. Emittenten profitieren von Anbietern, die über einen aussagekräftigen Track-Rekord im früheren Bereich der Mittelverwendungskontrolle verfügen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner stärkt noch einmal zusätzlich das Vertrauen seitens der Anleger, erklärt Frau Niebuhr. Expertise greift auch im Hinblick auf die Anlageklassen als wichtiges Auswahlkriterium, wie Frau Niebuhr erläutert: Dienstleister, die sich auf eine bestimmte Anzahl von Assets wie zum Beispiel Immobilien oder Erneuerbare Energien fokussieren, eignen sich im Laufe der Jahre ein hohes Maß an Know-how an. Von den erworbenen Erfahrungswerten profitiert der Emittent bei der Umsetzung seiner Fondsprodukte entsprechend.
Ein Vergleich unterschiedlicher Anbieter lohnt sich für Emittenten nicht zuletzt auch in Bezug auf die durch die alternative Verwahrstelle definierten Bearbeitungszeiten. Oftmals können hier Angebote kleinerer Dienstleister punkten. Aufgrund ihrer schlanken, effizienten Strukturen ermöglichen sie kurze und schnelle Entscheidungswege, so Frau Niebuhr abschließend.
Beispielhafte Checkliste für die Auswahl des Anbieters einer alternativen Verwahrstelle:
* Langjährige Erfahrung im Bereich der Mittelverwendung
* Beschränkung auf gezielte Anlageklassen
* Etablierte Strukturen mit kurzen Entscheidungswegen/Bearbeitungszeiten
* Hohe Expertise im Bereich der regulierten Produkte
Weitere Informationen finden Sie unter www.bls-hamburg.de und www.faktwert.de
Über BLS
Seit 1998 bietet die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zeitgemäße Lösungen von der Wirtschaftsprüfung über Steuerberatung bis hin zur Finanz- und Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus überwacht die Hamburger Kanzlei seit vielen Jahren die ordnungsgemäße und zweckgebundene Verwendung von Anlegergeldern in den Anlageklassen Immobilien, Schiffsbeteiligungen, Private Equity und Erneuerbare Energien.
Die gewachsene Expertise in diesem Bereich wird die BLS künftig auch in der Tätigkeit als alternative Verwahrstelle umsetzen.
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