(Leipzig, 14. März 2014) Zum Jahreswechsel kündigten 80 Grundversorger eine Strompreiserhöhung ab März von durchschnittlich 3,5 Prozent an, das teilte das Strompreisvergleichsportal “Verivox” mit. Begründet wurde die Preissteigerung mit der Erhöhung der EEG-Umlage, die von 5,24 Cent auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde steigen wird. Bei der EEG-Umlage handelt es sich um eine Sonderabgabe, die sowohl von Privathaushalten als auch von Unternehmen bezahlt werden muss und zur Förderung des Ökostroms betragen soll. Doch nicht alle Unternehmen tragen die Umlage zu gleichen Teilen mit. Nach einer Novellierung des EEG im März 2012 wurden besonders energieintensive Unternehmen von der Umlage befreit oder es wurden ihnen hohe Rabattsätze zugesichert. Bereits Ende 2013 zählten rund 2200 Unternehmen zu dieser Gruppe. In diesem Jahr kommen nun noch einmal circa 500 Unternehmen hinzu, die von der Beteiligung an den Kosten für die Energiewende befreit werden, das bestätigt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die deutsche Wirtschaft soll so um 5,1 Milliarden Euro entlastet werden. Diese Entlastung erfolgt jedoch zu Lasten privater Haushalte und mittelständischer Unternehmen, für die die Umlage der Kosten entsprechend höher ausfällt. Dem Privatverbraucher bleiben zwei Möglichkeiten: Entweder er investiert selbst in eine Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energien oder er versucht, seinen Stromverbrauch drastisch zu reduzieren und so Stromkosten zu sparen.
Doppelte Kosten bei negativer Regelleistung
Dabei stehen im öffentlichen Stromnetz jedes Jahr mehrere Millionen kWh überschüssige Energie zur Verfügung, deren Einspeisung die Leistung der Übertragungsleitungen übersteigen würde. Die Folge ist, dass in Spitzenzeiten Anlagen gedrosselt oder sogar abgeschaltet werden müssen. So soll dieser Überschussstrom künstlich verbraucht bzw. abgeregelt werden. Wird Erneuerbare Energie erzeugt, die nicht verwertet werden kann, muss der Stromanbieter diese Energie trotzdem vergüten, das verlangt das Erneuerbare-Energie-Gesetz. Es entstehen also doppelte Kosten. Doch was wird mit diesem Strom, der nicht verbraucht wird?
Kostenloser Strom für Privathaushalte, durch negative Regelleistung
Die Deutsche Energieversorgung GmbH hat für diesen Fall das Konzept “Econamic Grid” entwickelt. Damit soll negative Regelleistung für private Haushalte nutzbar gemacht werden. Das Prinzip ist einfach: “Private Verbraucher benötigen dazu den speziell für dieses Konzept entwickelten Energiespeicher der Firma SENEC. Anschließend registrieren sie sich für das Programm direkt beim Anbieter. Nach der einmaligen Investition für Speicher und Registrierung, können Kunden unbefristet und kostenfrei den Strom, der aus negativer Regelleistung resultiert und nicht eigespeist werden kann, nutzen. Dabei wird die Anschaffung des Speichers bis zu 60 Prozent gefördert”, so Christian Schönfelder, Geschäftsführer der MdEk – Mitteldeutsche Energiekonzepte GmbH. Die passenden Stromspeicher von SENEC finden Sie auch im Online-Shop unter www.pv-shop24.eu. Um alle Vorteile der Energiespeicherung nutzen zu können, sollte das Thema jedoch gut durchdacht sein und den individuellen Anforderungen entsprechen. Es lohnt sich daher für Rücksprachen einen professionellen Ansprechpartner einzubinden.
Weitere Informationen gibt es unter
www.mitteldeutsche-energiekonzepte.de oder Telefon: 0341 – 200 52 550.
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Kurzprofil des Unternehmens
Die MdEk Mitteldeutsche Energiekonzepte KG mit Sitz in Leipzig ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Erneuerbare Energien. Hervorge-gangen aus einem Unternehmen mit langjähriger Kompetenz in der Errichtung und Wartung von Erneuerbaren Energiesystemen – der ER Energie Reform GmbH & Co. KG – sind wir Ihr Partner für Energieberatung, Planung und die Umsetzung passender Energielösungen. Die Zeichen der Zeit stehen auf Energieeinsparung und Energieeffizienz – dazu haben wir die passenden Konzepte für Sie. Die MdEk Mitteldeutsche Energiekonzepte KG steht Ihnen mit Kompetenz, Kundennähe und Verlässlichkeit zur Seite.
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