Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe

Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe

Ausblick 2021/2022: Gesetzesänderungen und Referentenentwürfe

Steuerberater Roland Franz

Essen – Es sind umfangreiche Gesetzesänderungen für 2021/2022 vorgesehen. Für Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat schon das Zweite-Corona-Steuerhilfegesetz gezeigt, dass der Gesetzgeber, wenn er will, Gesetze auch schnell auf den Weg bringen kann.

Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht: 16.06.2020

-Erste Lesung im Bundestag: 19.06.2020
-Zweite und Dritte Lesung im Bundestag: 29.06.2020
-noch am selben Tag Zustimmung Bundesrat: 29.06.2020
-Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 30.06.2020
-in Kraft getreten: 01.07.2020

Weitere Gesetzesänderungen sind bereits in Vorbereitung. Der Regierungsentwurf eines Zweiten Familienentlastungsgesetzes sieht unter anderem vor:

-Für 2021 Erhöhung des Grundfreibetrages von derzeit 9.408 EUR um 288 EUR auf 9.696 EUR.

-Für 2022 weitere Erhöhung um 288 EUR auf 9.984 EUR.

-Für 2021 Erhöhung des Kindergeldes um 15 EUR pro Kind und Monat. Erhöhung der steuerlichen Kinderfreibeträge von derzeit 5.172 EUR auf 5.460 EUR. Und Erhöhung des Erziehungsfreibetrages (im Amtsdeutsch: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) von derzeit 2.640 EUR auf 2.928 EUR.

Ebenfalls im Bundeskabinett beschlossen:

Entwurf eines Behinderten-Pauschbetrag Gesetzes.

-Ab 2021 Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge (wurde auch Zeit; sie gelten seit 1975 (!) unverändert).

-Ab 2021 Erhöhung des Pflege-Pauschbetrages von derzeit 924 EUR auf 1.800 EUR und ebenfalls ab 2021 Einführung eines Pflege-Pauschbetrages von 600 EUR bzw. 1.100 EUR für die Pflegegrade 2 und 3.

“Für andere wichtige Gesetzesvorhaben liegen zurzeit Referentenentwürfe vor (205 Seiten) z.B. für das Jahressteuergesetz 2020. Sobald diese Entwürfe konkret werden, unterrichten wir Sie darüber umgehend “, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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