Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
3. November 2015. Die Bundesregierung denkt darüber nach, das Widerrufsrecht für Kreditverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen. “Für Kreditnehmer, deren Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, heißt es jetzt aktiv werden und bares Geld sparen”, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS).
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Immobiliendarlehen, welches zwischen dem 1. November 2002 und 2010 abgeschlossen wurde, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, ist sehr hoch. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg im Februar 2015 herausgefunden hat, liegt der Prozentsatz der fehlerhaften Verträge, je nach Institut, zwischen 60 und 89 Prozent. Für Verbraucher bedeutet das, dass alte Verträge widerrufen werden können. “Dank niedriger Zinsen lassen sich so etliche tausend Euro bei Immobiliendarlehen sparen”, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS (www.dvs-ev.net).
Neben dieser Zinsersparnis können Verbraucher auch Nutzungsersatz geltend machen. Die DVS-Geschäftsführerin: “Damit wird der Darlehensnehmer quasi dafür entschädigt, dass die Bank mit Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf arbeiten konnte. Auch hier kann es bei entsprechend hoher Verzinsung und Tilgung um einen fünfstelligen Betrag gehen. Der Nutzungsersatz wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs am 22. September 2015 festgestellt (Az.: IX ZR 116/15).
Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, so bedeutet das rein juristisch, dass die 14-tägige Widerrufsfrist wegen falscher Informationen noch gar nicht begonnen hat. Verträge können also auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das will die Bundesregierung aber im kommenden Jahr, voraussichtlich schon im März, ändern. “Wer Geld sparen möchte und die teueren Alt-Verträge widerrufen möchte, kann sich gern mit uns in Verbindung setzen”, so Jana Vollmann. Der DVS lässt solche Verträge dann durch Vertrauensanwälte prüfen. Allerdings sollte man diese Überprüfung sobald als möglich veranlassen. Bevor das Widerrufsrecht ausläuft.
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