Der Immobilienexperte gibt Tipps zur Wohnungsbesichtigung
Berlin, 06.08.2013 – Voller Erwartungen gehen die meisten ihre Suche nach einer neuen Wohnung an. Es wird sich ausgemalt, wie das neue Zuhause zu sein hat und welche Kriterien unbedingt erfüllt sein müssen. Ins veranschlagte Budget sollte die Wohnung natürlich auch noch passen – eine echte Traumwohnung eben. Doch die Suche danach stellt sich in der Realität häufig wesentlich schwieriger dar. Insbesondere in Ballungszentren, in denen sich die Mietpreise konsequent nach oben entwickeln und die Auswahl an bezahlbarem Wohnraum stark begrenzt ist, neigen viele Neumieter ab einem gewissen Zeitpunkt dazu, unkritisch ein Objekt anzumieten, das ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Allerdings lässt diese Nachlässigkeit die vermeintliche Traumwohnung oft zum Albtraum werden, denn es heißt: gemietet wie gesehen. Damit dies nicht passiert, gibt der Immobilienexperte Herzs Krymalowski von kautionsfrei.de – der beliebte Servicedienstleister für Kautionsbürgschaften – Tipps, worauf man bei der Wohnungsbesichtigung achten muss.
1. Die Suche nach einer neuen Wohnung: Je nach Region gestaltet sich die Wohnungssuche mitunter sehr schwierig und man kommt kaum an einem Makler vorbei. In der Regel stehen diese loyal zu ihren Auftraggebern, den Eigentümern, und sind bemüht, den maximal erzielbaren Mietpreis herauszuholen. Wo die Nachfrage sehr groß ist, gibt es einige schwarze Schafe, die die Not der Wohnungssuchenden schamlos ausnutzen, indem für einen Besichtigungstermin eine Aufwandsentschädigung oder für die Aufnahme in eine Interessenliste gezahlt werden soll. Fordert ein Makler dies, bitte nicht darauf eingehen, denn bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist die Höhe der Provision auf das Zweifache der monatlichen Nettokaltmiete (zuzüglich Mehrwertsteuer) begrenzt.
2. Lage, Lage und nochmals Lage: Auch in der schönsten Wohnung fühlt man sich nicht wohl, wenn die Umgebung nicht passt. Wichtige Faktoren sind neben einem gepflegten Zustand des Wohnobjektes natürlich auch der Fahrweg zur Arbeit, die Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen (Kindergarten, Schule, ärztliche Versorgung) sowie das räumliche Umfeld (Sport, Erholung, Freizeiteinrichtungen). Wer es eher ruhig mag, sollte potenzielle Lärmquellen – wie eine stark befahrene Straße, Gaststätten oder Diskotheken in der Nähe – vermeiden.
3. Lichtdurchflutet oder dunkles Loch? Um die Lichtverhältnisse der neuen Behausung einschätzen zu können, empfiehlt es sich, Besichtigungstermine tagsüber zu vereinbaren, da dies bei Dunkelheit oder Dämmerung unmöglich ist. Hilfreich ist es, die Ausrichtung der Immobilie noch vor der Besichtigung in Erfahrung zu bringen: Nord-Ost bedeutet morgens Sonne, Süd-West nachmittags und abends. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Wohnungen am Tag ruhiger sind als am Abend. Erst wenn die Nachbarn von der Arbeit nach Hause kommen, zeigt sich, ob man zum Feierabend seine Ruhe hat oder mit störenden Geräuschen rechnen muss. Besichtigungen zu verschiedenen Tageszeiten schaffen Klarheit, sind aber leider nicht praktikabel. Oft genügt ein abendlicher Spaziergang entlang des Objektes der Begierde, um vom Lärmpegel einen Eindruck zu erhalten.
4. Die Wohnung – der Ist-Zustand: Um sich direkt nach dem Einzug in die neue Wohnung nicht mit Schimmelbefall auseinander setzen zu müssen, ist es ratsam, die Wände sowie Decken und, wenn vorhanden, den Zustand der Tapete zu überprüfen. Löst diese sich ab, kann das entweder ein Indiz für einen mehrfachen Überstrich, ein nicht fachgerechtes Anbringen oder eine feuchte Wand sein. Um ganz sicher zu gehen, kann man bereits für wenige Euro in jedem Bau- und Heimwerkermarkt ein Feuchtigkeitsmessgerät ausleihen, mit dem eine schnelle und sichere Messung möglich ist.
Lassen sich Fenster und Türen problemlos öffnen und schließen? Funktionieren die sanitären Anlagen? Wenn nicht, sollte man den zukünftigen Vermieter schon bei der Besichtigung darauf aufmerksam machen oder diese Mängel spätestens bei der Wohnungsübergabe in einem schriftlichen Wohnungsübergabeprotokoll mit dem Vermerk festhalten, wer welche Reparaturmaßnahmen wann erledigt haben muss. Auch wenn das gemeinschaftliche Ausfüllen des Protokolls zeitlichen Aufwand bedeutet, ist es unverzichtbar, da es eine Bestandsaufnahme dessen ist, wie man die Wohnung vorgefunden und hinterlassen hat.
Bei unrenovierten Wohnungen gilt es, sich mit dem Vermieter abzustimmen, ob er diese Arbeiten übernimmt oder das die Sache des Mieters ist. Wenn der Mieter dafür verantwortlich ist, muss geklärt werden, ob er die Wohnung bei Auszug dann auch im unrenovierten Zustand wieder übergeben kann. Um bei der Höhe der Nebenkosten kein blaues Wunder zu erleben, sollte man sich über die Dämmung der Außenwände informieren und möglicherweise bei einem Nachbarn in Erfahrung bringen in welchem Rahmen sich dessen Nebenkosten bewegen. Außerdem können Mieter sich von ihrem potenziellen neuen Vermieter auch den Energieausweis vorlegen lassen, der Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung gibt.
5. Wie ist es um die technische Ausstattung bestellt? Speziell in Altbauwohnungen muss man die Anzahl der Steckdosen in Augenschein nehmen. Diese sind häufig etwas rar ausgestattet, was sich in Absprache mit dem Vermieter aber noch vor dem Einzug ändern lässt. Alte Steckdosen deuten auf ein überholtes Stromnetz in der Wohnung hin, was die Frage nach seiner Funktionsfähigkeit aufwirft. Ein Waschmaschinenanschluss sollte genauso vorhanden sein wie mindestens ein Fernsehanschluss. Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem den Rauchmeldern, die mittlerweile in einigen Bundesländern vorgeschrieben sind und Leben retten!
6. Tierische Mitbewohner: Während bis vor kurzem der Vermieter den Einzug eines Hundes oder einer Katze noch verbieten konnte, darf er laut aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Tierhaltung nicht mehr generell ablehnen. Allerdings sind die Interessen der anderen Mietvertragsparteien zu berücksichtigen: Überwiegen die “Störfaktoren”, darf der Vermieter die Tierhaltung verbieten. Wer also einen Vierbeiner hat, braucht sich keine Sorgen mehr darum zu machen, ob dieser ein Hemmnis bei der Anmietung einer neuen Wohnung ist.
7. Allgemeines: Die Besichtigungstermine sollte man nicht allein vornehmen. Schließlich sehen vier Augen mehr als zwei. Ein Bekannter oder Freund kann in einem Rechtsstreit den Zustand der Wohnung bezeugen. Fotos der Wohnung sind nicht nur eine Entscheidungshilfe, sondern dokumentieren auch Zeugenaussagen. Sollte der Vermieter oder Makler vor Ort dazu drängen, eine Vereinbarung oder einen Vertrag zu unterschreiben, dieser Forderung bitte nicht Folge leisten! Das kann teuer für den zukünftigen Mieter werden. Genauso wie Schäden, die bei der Übergabe nicht beachtet wurden und die deshalb nachträglich selbst behoben werden müssen.
Wer diese Tipps berücksichtigt, hat gute Chancen seinen Wohntraum wahr werden zu lassen.
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