Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist elementar in der Sicherstellung des Datenschutzes und der Wahrung der Datenschutzvorschriften in einer Organisation.

BildDie Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union bestimmt die Pflichten & Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten.

Im Folgenden können Sie sich über die zentralen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten informieren:

Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
Der Datenschutzbeauftragte regelt und kontrolliert die Umsetzung der Datenschutzgesetze – vor allem die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Darunter fällt die Beobachtung von Handlungsketten, Verfahren und Vorgaben mit Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und Informationen.

Beratung der Organisation
Ebenso ist der Datenschutzbeauftragte (DSB) für die Beratung der Geschäftsführung & Mitarbeiter zu datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Richtlinien verantwortlich. Weiterhin unterstützt der DSB bei der Entwicklung & Angleichung der Datenschutzrichtlinien und -maßnahmen.

Kooperation mit der Aufsichtsbehörde
Der DSB dient als Kontaktperson für die Datenschutzaufsichtsbehörde, mit welcher er bei Kontrolle & Umsetzung von datenschutzrechtlichen Maßnahmen zusammenarbeitet.

Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
Im Rahmen der Einflechtung innovativer, aber risikoreicher Rechte & Freiheiten der dazugehörigen Personen wird eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, so dass der DSB Lösungsansätze zum Zweck der Risikominimierung initiiert.

Training & Sensibilisierung der Mitarbeiter
Der DSB plant Schulungen, sowie auch Sensibilisierungsmaßnahmen. Auf diese Art und Weise haben Mitarbeiter einen anderen Blickwinkel auf den Datenschutz und sind aufgeklärter in Bezug auf ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.

Administration der Anfragen von betroffenen Personen
Der DSB unterstützt bei der Aufarbeitung der Anfragen und Kritik betroffener Personen, die ihre Datenschutzrechte zum Ausdruck bringen wollen – beispielsweise ist damit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Datenübertragbarkeit gemeint.

Überwachung & Dokumentation
Der DSB beobachtet und dokumentiert die Verarbeitungstätigkeiten innerhalb der Organisation, um sicherzustellen, dass jene abgestimmt mit der DSGVO durchgeführt werden.

Datenschutzverletzungen
Im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung hilft der DSB der Organisation bei der Meldung der Verletzung an die zuständige Aufsichtsbehörde und, falls erforderlich, an die betroffenen Personen.

Risikoanalysen
Der DSB kümmert sich in einem regulären Takt um Risikoanalysen. So identifiziert & bewertet er mögliche Datenschutzrisiken. Ebenso werden Strategien zur Minimierung der Risiken entwickelt.

Bericht an die Geschäftsstelle
Der DSB informiert die Geschäftsführung über den Stand des Datenschutzes in der Organisation auf regulärer Basis. Zudem werden festgestellte Mängel & Verbesserungsmaßnahmen thematisiert.

Fortbildung & Expertise
Zuletzt weiß der DSB über gegenwärtige Entwicklungen im Datenschutzrecht Bescheid und sorgt für eine Weiterbildung seiner Fachkompetenz, so dass seine Aufgaben effizient umgesetzt werden.

Fazit
Ein Datenschutzbeauftragter ist ein unentbehrlicher Part jeder Organisation, die personenbezogene Daten behandelt und trägt enorm zur Bewahrung des Datenschutzes und zur Minimierung von Gefahren im Kontext der Datenverarbeitung bei.

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