Die General Standard SRL weist darauf hin, dass auch die Ausgaben für Zeitschriften steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ebenfalls als Betriebsausgabe.
Das Ausgaben für Fachbücher als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden können, ist vielen Unternehmen bewusst.
Jedoch weist General Standard SRL darauf hin, dass auch die Ausgaben für Zeitschriften steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ebenfalls als Betriebsausgabe. Bei den Zeitschriften muss es sich aber um betriebliches Interesse handeln.
Ist das nicht der Fall, streicht das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug. Dies passiert öfters, da es sich nicht um reine Fachzeitschrift handelt. Das Finanzamt vermutet so, direkt ein privates Interesse.
Die General Standard SRL rät den Unternehmen einen kleinen Wartebereich in der Firma einzureichen. Für die Besucher, werden dann Zeitschriften angeschafft, um die Wartezeit zu verkürzen. Denn die Kosten für die Abos sind steuerlich absetzbar.
General Standard S.R.L. betreibt das innovative Online-Branchenbuch www.online-auskunft24.com. Hier können sich Unternehmen ihren Kunden auf eine attraktive Art vorstellen und somit werben. Kunden hingegen können sich hier ausführlich über die Unternehmen und deren Dienstleistungen informieren.
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