Viele Mediziner gehen zu sorglos mit dem Thema Berufsunfähigkeit um
Auch Versicherungen brauchen Check-ups
Viele Mediziner gehen zu sorglos mit dem Thema Berufsunfähigkeit um
Oldenburg. Sie retten Leben und heilen Menschen, doch die eigene Gesundheit kann dabei auf der Strecke bleiben: Auch Ärzte werden krank. Manchmal so ernsthaft, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. “Wohl dem, der dann über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt”, sagt der Oldenburger Versorgungsberater Jürgen Möhring, “und zwar keine x-beliebige, sondern eine maßgeschneiderte.
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit (BU) sind vielfältig, Karzinom-Erkrankungen gehören ebenso dazu wie Probleme mit dem Herzen oder dem Bewegungsapparat. Hauptauslöser sind indes seit einigen Jahren psychische Erkrankungen – was belegt, dass die Arbeit im Gesundheitswesen sowohl körperlich als auch nervlich belastend ist.
Vor diesem Hintergrund steht außer Frage, wie wichtig eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist. “Und doch gehen viele Mediziner zu sorglos mit dieser wichtigen Thematik um”, so Möhring
Gezahlt wird erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit
Sorglos sei es etwa, voll auf die Standesversorgung zu setzen. Denn sie zahlt eine BU-Rente nur bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. “100 Prozent, das ist entscheidend”, sagt der Versorgungsberater.
Denn ob niedergelassen oder angestellt: Ein Arzt, der wegen Krankheit weniger behandelt und damit weniger verdient, bekommt keinen Cent. Ebenso wenig der Mediziner, dessen Praxis von einem Assistenten oder Vertreter fortgeführt wird. Auch kann die Standesversorgung einen kranken Mediziner auf eine andere ärztliche Tätigkeit verweisen. “Kurz: Solange trotz körperlicher oder seelischer Leiden einer Arbeit nachgegangen werden kann, die das Existenzminimum sichert: keine Auszahlung!” verdeutlicht Möhring.
Zwingend nötig: private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung.
Der Versorgungsberater rät daher jedem seiner Kunden, eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Welche Zusatzversicherung sinnvoll ist, lasse sich zwar nicht in drei Sätzen sagen. Drei zentrale Punkte seien aber, dass auf die Verweisung in eine andere ärztliche Tätigkeit verzichtet wird, die Versicherung schon ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent greift, und Leistungen bei vollständigem Tätigkeitsverbot von mehr als sechs Monaten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erbracht werden.
Versicherung muss zu Lebenssituation passen.
Doch selbst wer eine Zusatzversicherung abgeschlossen hat, die diese Aspekte berücksichtigt, kann sich nicht zurücklehnen. “Gesetzliche Vorgaben und Versicherungs-Paragraphen werden modifiziert, persönliche Lebensumstände verändern sich. Deshalb gilt für den Versicherungsschutz von Medizinern dieselbe Empfehlung, die Ärzte ihren Patienten geben”, sagt Möhring. “Nehmen Sie sich die Zeit für einen regelmäßigen Check-up!”
Zu prüfen, ob eine BU-Absicherung ausreichend ist und zur eigenen Lebenssituation passt, lohne sich definitiv: So sehr man hoffe, dem Ernstfall entgehen zu können, so perfekt sollte man vorbereitet sein, wenn er doch eintritt. “Seinen Beruf nicht mehr ausüben und damit seiner Leidenschaft nicht mehr nachgehen zu dürfen, ist schlimm genug”, befindet Jürgen Möhring. “Da sollte sich ein Arzt nicht auch noch Sorgen um die Absicherung seiner Familie machen müssen.
Jürgen Möhring wechselt 1998 in den Bereich Finanzdienstleistungen. Die Altersvorsorge für Heilberufe stellte sich bald als Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar.
Kooperationspartner wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Mediziner ergänzen das Know-how. So stellen wir eine umfassende Betrachtungsweise sicher und verhindern einseitige Beratung.
Kontakt:
J.Möhring & Coll. Gesundheit ProAktiv
Jürgen Möhring
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