Gute Nachrichten für Steuerzahler: Gesetzesvorhaben zur Absenkung der 44 Euro Freigrenze gescheitert
Frankfurt, 14. Januar 2014 [SX140114GT]. Das Einkommensteuergesetz (EStG) eröffnet Unternehmen in § 8 Absatz 2 Satz 9 die Möglichkeit, den Mitarbeitern mit Gutscheinen monatlich 44 Euro steuer- und beitragsfrei zukommen zu lassen; vorausgesetzt, die 44-Euro-Freigrenze wurde noch nicht bei anderen Sachbezügen ausgeschöpft. Ein über den Bundesrat im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf sah eine Absenkung der 44EUR-Freigrenze auf 20 Euro vor. Die Bundesregierung veröffentlichte dazu mit Bundestagsdrucksache 17/12197 ihre Stellungnahme: Demnach würde eine Absenkung des Freibetrags nach Meinung der Bundesregierung nur zu einem Mehraufwand bei den Arbeitgebern führen, was dem Ziel einer Steuervereinfachung widerspreche. Sie lehnte eine Änderung der bestehenden Regelung damit unmissverständlich ab.
Absenkung vom Tisch: 44 Euro Freigrenze bleibt unangetastet
Der Gesetzesentwurf, die 44-Euro Freigrenze abzusenken, ist zwischenzeitlich dem Diskontinuitätsprinzip zum Opfer fallen. Diskontinuitätsprinzip ist ein ungewohntes Wort und bedeutet Folgendes: Gesetzesvorhaben, die am Ende einer Legislaturperiode nicht verabschiedet worden sind, verfallen automatisch. Damit ist klar: Auch 2014 können Unternehmen und Mitarbeiter von der 44 Euro Freigrenze profitieren. Auf absehbare Zeit wird sich daran nichts ändern, zumindest gibt es verwaltungsseitig zurzeit keine Anzeichen, eine neuerliche Änderung anzustreben.
Monatlich mehr Lohn durch 44 Euro Sachbezug Zuschlag
Unternehmen können ihren Mitarbeitern Sachbezugsgutscheine bis zur Höhe von monatlich 44 Euro brutto für netto zukommen lassen. Damit lässt sich das Gehalt der Mitarbeiter auf einfache Weise jährlich um bis zu 528 Euro erhöhen. Wollte man einen gleichen Nettozufluss als Barlohnerhöhung erreichen, müsste man bei einem durchschnittlichen Lohnempfänger inklusive Arbeitgeberbelastung rund 1.291 Euro aufwenden. “Mit dem Sodexo Shopping Pass Gutschein können Arbeitgeber auf einfache Weise einen steuerfreien Zuschlag zum Gehalt gewähren”, betont George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo: “Unsere Einkaufsgutscheine entsprechen den gesetzlichen Anforderungen und stärken die Kaufkraft von Arbeitnehmern. Viele Unternehmen nutzen dieses Instrument, um die Zufriedenheit, Motivation und Produktivität der Belegschaft wirkungsvoll zu erhöhen.”
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