Worauf Arbeitnehmer bei Schließung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen achten sollten, erklärt Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt
Frankfurt, 9. Dezember 2014 – Nicht jede Kündigung zieht eine Kündigungsschutzklage vor Gericht nach sich. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich trennen, geschieht dies oftmals über den Abschluss von Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. So begrüßenswert die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Einzelfall sein mag, so sollten sich Arbeitnehmer vor Vertragsabschluss möglicher Konsequenzen bewusst sein. Denn je nach Vertragsgestaltung hat dies erhebliche finanzielle Auswirkungen, zum Beispiel wenn es um den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld geht. Sonja Reiff, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt, zeigt in einem aktuellen Fachbeitrag auf ihrem Blog zum Arbeitsrecht hierfür wichtige Punkte auf.
“Unter einem Abwicklungsvertrag versteht man die nach Ausspruch einer Kündigung des Arbeitgebers getroffene vertragliche Vereinbarung, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, die Kündigung unter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage zu akzeptieren. Im Gegenzug bietet der Arbeitgeber in vielen Fällen für den Verlust des Arbeitsplatzes die Zahlung einer Abfindung an”, erläutert Rechtsanwältin Sonja Reiff die beiden Vertragsarten. “Vereinbaren die Parteien vertraglich eine Beendigung, ohne dass eine Kündigung vorausgegangen ist, handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag.”
Ein wesentlicher Punkt für Arbeitnehmer, die noch kein neues Arbeitsverhältnis sicher haben, sind die Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvertrages. Je nach individuellen Umständen und Vertragsgestaltung kann der Verzicht auf eine Kündigung bzw. auf die an eine Kündigung anschließende Kündigungsschutzklage nämlich zu Sperrfristen und einer deutlichen Kürzung der Arbeitslosengeldbezüge führen. Dies bestätigt auch die jüngere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und die Bundesagentur für Arbeit hat mittlerweile ihre Durchführungsanweisung an die einzelnen Arbeitsagenturen entsprechend geändert.
Wichtige Faktoren, die bei der Beurteilung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld eine Rolle spielen, sind unter anderem die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Höhe möglicherweise gezahlter Abfindungen sowie Regelungen und Fristen zur Freistellung. Hierauf geht Anwältin Sonja Reiff in ihrem neuen Fachbeitrag zum Arbeitsrecht ausführlich ein unter:
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertag: Die Risiken für den Arbeitnehmer
Darüber hinaus empfiehlt sie Arbeitnehmern im Zweifel vor Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages eine persönliche Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Denn die finanziellen Auswirkungen können im ungünstigen Fall sehr gravierend sein.
Über Sonja Reiff, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt
Sonja Reiff ist Partnerin in die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt sie hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen und schöpft hierbei aus ihrer langjährigen praktischen Erfahrung als Anwältin im Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist Sonja Reiff regelmäßig als Rechtsexpertin im Radio zu hören, z.B. beim Hessischen Rundfunk. Schwerpunkte der Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso.
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Quelle der Pressemeldung: http://www.schmidt-kollegen.com/aktuelles/presse/324-arbeitsrecht-risiken-des-arbeitnehmers-bei-aufhebungsvertrag-und-abwicklungsvertrag.html
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.
Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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