Arbeitnehmerveranlagung – FINANZAMT ÖSTERREICH

Arbeitnehmerveranlagung - FINANZAMT ÖSTERREICH (NL/8046603077) Große oder kleine Pendlerpauschale und Arbeitnehmerveranlagung 2008 – 2012 in Österreich – absetzbare Kosten bei deutschem Wohnsitz ?

Doppelte Haushaltsführung in Österreich – Deutsche Steuererklärung oder österreichische Steuererklärung oder wird beides gefordert von den Finanzämtern aus Österreich und Deutschland – spielen die 183 Tage überhaupt eine Rolle für Uhrmacher ?

Volle Steuererstattung aus Österreich für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 möglich !

Im Zuge der Arbeitsmarktsituation in Deutschland zieht es immer mehr deutsche Arbeitnehmer ins Nachbarland Österreich zum arbeiten. Deutsche Arbeitnehmer sind in Österreich gefragt.

http://www.themenportal.de/vermischtes/arbeitnehmerveranlagung-oesterreich-fahrtkosten-als-deutscher-dachdecker-53371

Natürlich ist ein Arbeitsplatz in einem anderen Land mit erhöhten Kosten verbunden. Die Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind oft weit. Und am Arbeitsplatz muss eine Unterkunft angemietet werden.

Viele deutsche Arbeitnehmer wissen häufig nicht, dass diverse Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in einer österreichischen Steuererklärung abzugsfähig sind. Deutsche Arbeitnehmer könnten aufgrund Ihres Aufenthaltes in Österreich eine Steuererklärung beim österreichischen Finanzamt einreichen lassen und sich somit einen Teil der in Österreich gezahlten Lohnsteuer erstatten lassen.

Doch aufgepasst: Das österreichische Steuerrecht unterscheidet sich vom deutschen Steuerrecht – fachkundiger Rat ist hier immens wichtig, zumal oft das österreichische und das deutsche Finanzamt bedient werden müssen.

Steuererstattungen von bis zu 2.000,- pro Jahr sind dann keine Seltenheit – lassen Sie sich helfen !

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Nicht verzagen: Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3

36456 Barchfeld

E-Mail: anfrage@steuerkanzlei-reum.de
Homepage: http://www.oesterreichische-steuererklaerung.de
Telefon: 036961 – 70933

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