ARAG Verbrauchertipps zu Haustieren

Überholspur für kranken Hund erlaubt?
Wenn der vierbeinige Liebling lebensbedrohlich erkrankt, gibt es nur eins: Ab in die Tierklinik! ARAG Experten gehen der Frage nach, ob die Sorge um das Tier dabei auch einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln rechtfertigt. Aber bei aller Tierliebe: Wer auf dem Weg zum Tierarzt zum Raser wird, muss mit erheblichen Geldbußen rechnen. Denn trotz aller Sorge haben die Verkehrsregeln Priorität, da andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden dürfen. Die ARAG Experten berichten von einem konkreten Fall, bei dem das ängstliche Frauchen die Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 28 km/h überschritt, um ihren schwer erkrankten Hund möglichst schnell zum Arzt zu bringen. Die Richter berücksichtigten allerdings u.a. die besondere Stresssituation der Frau, die schließlich nur 35 Euro statt der Regelbuße von 80 Euro zahlen musste (Amtsgericht Koblenz, Az.: 2010 Js 43957/12.34 OWi).
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Raserei für komatösen Wellensittich
In einem anderen Fall, auf den die ARAG Experten hinweisen, waren die Richter nicht so nachsichtig mit dem erwischten Raser. Er war mit 54 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs. Sein Bußgeld wollte er nicht zahlen, denn immerhin war er auf dem Weg in die Tierklinik, um den komatösen Wellensittich seiner Bekannten dort einzuliefern. Die ARAG Experten warnen: Die Sicherheit im Straßenverkehr und die Gefahr für Leib und Leben von Menschen ist wichtiger, als ein Tier zu retten. So urteilten auch die Richter entsprechend hart und der Verkehrssünder musste vor Gericht ordentlich Federn lassen (OLG Düsseldorf, Az.: 2 Ss 97/90).
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Nicht überreagieren, wenn ein Hund mal bellt
Auch bellende Hunde können durchaus beißen, das weiß jedes Kind. Doch in einem konkreten Fall, auf den die ARAG Experten hinweisen, war es ein jugendlicher Radfahrer, der wegen eines bellenden Hundes erschrocken vom Rad stürzte und sich dabei an den Händen und im Gesicht verletzte. Der Junge war auf dem Schulweg, als er einen angeleinten Hund passierte. Das Herrchen ging mit seinem Vierbeiner am Wegesrand Gassi. Ob aus Freude oder Angriffslust – das Tier bellte und versuchte, hochzuspringen, doch sein Besitzer sicherte ihn an der Leine. Die spontane Ausweichbewegung des jugendlichen Radlers endete unsanft und schmerzhaft auf dem Boden. Er forderte daraufhin Schmerzensgeld und Erstattung der ihm entstandenen Schäden. Die ARAG Experten informieren, dass es sich bei diesem Sturz um eine ungewöhnliche Schreckreaktion handelte, bei der die Tierhalterhaftung nicht greift. Aus genau diesem Grund wiesen die Richter die Klage ab. Sie sahen das Ausweichmanöver bei diesem sportlich aktiven jungen Mann als Überreaktion. Zudem wurde der nicht besonders groß und gefährlich wirkende Hund an der Leine geführt und festgehalten (Landgericht Coburg, Az.: 32 S 47/13).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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