Düsseldorf, 21.12.2012
– Weltuntergang bleibt ein Arbeitstag
– Resturlaub sichern!
– Münzen – Wertvolles schenken!
– Weihnachtsbummel im Ausland – An den Zoll denken!
Weltuntergang bleibt ein Arbeitstag
Die Inschrifttafel eines Sarkophags in der alten Maya-Stadt Tortuguero weist auf den Weltuntergang hin. Am 21. Dezember 2012 endet dieser Zyklus im Kalender der Maya. So genannte Experten und besonders abergläubische Mitmenschen gehen also von dem heutigen Datum als dem letzten Tag in der uns bekannten Form aus. “Weltuntergangstag” ist allerdings kein gesetzlicher Feiertag, mahnen ARAG Experten. Somit besteht auch kein Anspruch auf einen arbeitsfreien 21. Dezember. Wer also nicht schon längst den “Weltuntergangsurlaub” eingereicht hat, tut gut daran, die bevorstehende Apokalypse nicht als Vorwand für einen arbeitsfreien Tag zu missbrauchen. Chefs, die dem Weltuntergangs-Kult anhängen, haben vielleicht Verständnis – die Regel dürfte das aber nicht sein. Sollte die Apokalypse also die ganze Welt im Stich lassen und die Erde und die gesamte Menschheit verschonen, wartet auf Blaumacher nämlich am 22. Dezember unter Umständen ein Verweis. Laut ARAG kann der Chef sogar eine Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz aussprechen.
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Resturlaub sichern!
Eines der beliebtesten Gesetze dürfte das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer sein. Es regelt,in welchem Umfang der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren hat. Nach § 2 sind davon alle Arbeiter, Angestellten und arbeitnehmerähnliche Personen (also solche, die wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber wie Arbeitnehmer zu betrachten sind) erfasst. Der Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Werktage, wobei auch die Samstage als Werktage gezählt werden, sodass sich bei einer Arbeitswoche von fünf Arbeitstagen ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen errechnet. Das Gesetz besagt aber auch, dass mit dem Jahresende der Urlaubsanspruch verfällt. Ausnahme, wenn der Tarifvertrag oder betriebliche Vereinbarungen etwas anderes regeln. Wer also jetzt noch Urlaubstage aus 2012 übrig hat, sollte auf die ARAG Experten hören und diese schnell verplanen. Dabei gilt es jedoch, einige Regeln zu beachten:
– Wer wegen Krankheit, zu viel Arbeit oder Urlaubssperre nicht frei nehmen kann, hat die Möglichkeit, den Urlaub auf die ersten drei Kalendermonate des Folgejahres zu übertragen. Stichtag ist dann der 31. März.
– Wer aus privaten Gründen Urlaubstage ins nächste Jahr mitnehmen möchte, kann das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Man beantragt am besten schriftlich, dass die Urlaubstage auch im neuen Jahr erhalten bleiben.
– Geld statt Freizeit für den Urlaub ist nicht erlaubt. Den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen darf der Arbeitgeber prinzipiell nicht auszahlen. Ausnahme: Wenn der Arbeitnehmer aus der Firma ausscheidet.
– Auch nach mehreren aufeinanderfolgenden Elternzeiten hat eine Arbeitnehmerin noch Anspruch auf ihren zuvor erlangten Resturlaub. Bis vor Kurzem sah die Rechtsprechung vor, lediglich nach der ersten Elternzeit den noch ausstehenden Urlaub zu gewähren.
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Münzen – Wertvolles schenken
Anlagemünzen liegen auch als wertvolles Weihnachtsgeschenk mit Wertbeständigkeit voll im Trend. Es sind in aller Regel Goldmünzen mit einem hohen Goldanteil. Goldmünzen besitzen den großen Vorteil, dass darauf keine Umsatzsteuer erhoben wird. Im Vergleich dazu werden auf Silberanlagemünzen 7 Prozent Mehrwertsteuer und auf Platin- und Palladium-Münzen sogar 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Privatanleger profitieren, da sie das Edelmetall Gold durch die Umsatzsteuerbefreiung näher am Marktpreis kaufen können.Zu den bekanntesten zählen der Krugerrand, Britannia, Maple Leaf, American Eagle und Panda. Diese Münzen werden von Anlegern in erster Linie mit dem Ziel gekauft, möglichst nahe zum Marktpreis Gold zu erwerben. Der Nennwert der Münzen ist meist nebensächlich und liegt immer unter dem Goldpreis. Von jeder Goldmünze gibt es verschiedene Stückelungen angefangen von 1/20 Unze Gold bis hin zu einer Unze Gold. Der Preis einer Münze beinhaltet aber nicht nur die Materialkosten, sondern zusätzlich wird ein Aufpreis für die Prägekosten fällig. Je größer die Stückelung desto kleiner ist der Aufpreis im Verhältnis zum Goldwert. Eine klassische Goldmünze mit großer Verbreitung ist der Krugerrand mit seinem charakteristischen rötlichen Glanz. Er entsteht durch eine Kupferbeimischung, welche die Festigkeit der Münze erhöht und so ein Verkratzen.
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Weihnachtsbummel im Ausland – An den Zoll denken!
Das Interesse an einem Weihnachtseinkauf zum Beispiel in New York ist nach wie vor riesig. Einkaufstouristen dürfen jedoch nur Waren für 430 Euro zollfrei einführen und ab einem Warenwert von 700 Euro kann es richtig teuer werden. Wer für seine Einkäufe im Ausland mehr ausgegeben hat, muss bei der Rückkehr nach Deutschland nämlich nachzahlen – pauschal 17,5 Prozent, wenn es weniger als 700 Euro waren. Liegt die Einkaufssumme allerdings darüber, fallen drei Prozent Zoll und zudem noch 19 Prozent Mehrwertsteuer an, so ARAG Experten. Manche beliebte Marken-Jeans kosten in den Vereinigten Staten nur einen Bruchteil, des Preises, den man hierzulande ausgeben muss. Der Einkauf rechnet sich allerdings nicht mehr, wenn Zoll, Steuern und Reisepreis mitkalkuliert werden.
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Die ARAG wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und einen
Guten Rutsch ins neue Jahr!
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.
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