Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Beworbener Preis muss eindeutig sein +++
 Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 05.04.2019 klargestellt.
 Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
+++ Krankenkasse zahlt Echthaarperücke +++
 Die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil kann im Einzelfall aus medizinischen Gründen erforderlich sein mit der Folge, dass die gesetzliche Krankenkasse dann die vollen Kosten ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag übernehmen muss. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 26.03.2019 im Fall einer an Schuppenflechte leidenden Frau entschieden und die Versorgung mit einer Kunsthaarperücke hier für unzweckmäßig erachtet.
 Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.
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