ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fahrverbot auch bei einmaliger Einnahme von harten Drogen +++
Nach der – auch einmaligen – Einnahme sogenannter harter Drogen (wie zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Kokain) wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen. Im Unterschied zum Alkoholkonsum kommt es beim Konsum dieser Drogen nicht darauf an, ob der Betroffene unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist und sich selbst in der Lage sieht, auch zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Darauf weist laut ARAG das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Beschluss vom 18.01.2019 erneut hin (Az.: 1 L 1587/18.NW).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße.

+++ Beleidigung innerhalb der Familie +++
Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen (“beleidigungsfreie Sphäre”). Dies gelte auch für Äußerungen (hier: Misshandlungsvorwurf) in WhatsApp-Nachrichten. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17.01.2019 (Az.: 16 W 54/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

+++ Vorsicht bei Überquerung von Geh- und Radweg +++
Einen Fußgänger treffen beim Überschreiten eines Geh- und Radweges dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn. Dies hebt laut ARAG das Oberlandesgericht Celle hervor. Dazu gehöre es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann, heißt es in dem Urteil vom 20.11.2018 (Az.: 14 U 102/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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