ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Energiepreispauschale für Rentner kommt +++
300 Euro erhalten Rentner als Einmalzahlung, um die gestiegenen Energiepreise besser zu bewältigen. Anspruch hat nach Auskunft der ARAG Experten jeder, der zum Stichtag 1. Dezember 2022 eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält. Auch Personen, die Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder Soldatenversorgungsgesetz haben, erhalten die Energiepreispauschale. Ausgezahlt wird der Einmalbetrag Mitte Dezember automatisch durch die Rentenzahlstellen. Rentner haben auch dann einen Anspruch auf die Pauschale, wenn sie als Beschäftigte bereits im September 300 Euro erhalten haben. Die Pauschale unterliegt nach Auskunft der ARAG Experten nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Voraussetzung für die Energiepreispauschale ist ein bestehender Wohnsitz in Deutschland.

+++ Fotos von Falschparkern erlaubt +++
Wer Fotos von Falschparkern im Rahmen einer Anzeige an die Polizei schickt, verstößt damit im Normalfall nicht gegen den Datenschutz. Das geht laut ARAG Experten aus zwei Grundsatzurteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab zwei Männern Recht, die gegen Verwarnungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) geklagt hatten. Dieses hatte ihre mit Fotos untermauerten Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen gerügt (Az.: AN 14 K 22.00468). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Ansbach.

+++ Kein Schadensersatz bei Kofferdiebstahl +++
Flugreisende können keinen Schadensersatz von der Betreiberin eines Flughafens verlangen, wenn ihre Koffer beim Entladen von Personen entwendet werden, die sich fälschlich als Flughafenangestellte ausgeben. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und die Schadensersatzklage von zwei Passagieren abgewiesen. Nach Angaben der Betroffenen handelte es sich um Koffer der Luxusmarke Louis Vuitton, die hochwertige Kleidungsstücke enthielten (Az.: 28 O 238/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt a.M.

+++ Freistellung Ungeimpfter +++
Pflegeheimen steht es im Rahmen billigen Ermessens frei, nicht gegen Corona geimpfte oder genesene Beschäftigte von der Arbeitsleistung freizustellen. In diesem Zusammenhang komme es auch zum Wegfall des Vergütungsanspruchs. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Gießen (Az.: 5 Ca 82/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Gießen.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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24229 Dänischenhagen
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