Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Fake-Shops im Internet mit Billigholz +++
Steigende Energiepreise haben auch die Preise für Brennholz und Pellets in die Höhe getrieben. Die starke Nachfrage machen sich zurzeit Betrüger zunutze und eröffnen Fake-Shops im Internet, die vemeintlich günstiges Brennmaterial anbieten. So wollen die Macher der gefälschten Internet-Shops an sensible Kontodaten gelangen. Wer hier bestellt, zahlt für Ware, die er vermutlich nie erhält. Bereits als Fälschung haben sich laut Deutschland sicher im Netz e. V. (DsiN) die Online-Shops “buhler-energie.com” und “bitterlich-brennholz.com” herausgestellt. Die ARAG Experten raten Kunden, vor dem Kauf zu prüfen, ob es sich um einen echten Shop handelt. Dabei sollten Impressum und Datenschutzerklärung nicht fehlen. Erfahrungsberichte im Netz könnten einen weiteren Hinweis liefern, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Zudem sollten interessierte Käufer skeptisch werden, wenn Vorkasse verlangt wird. Seriöse Händler bieten darüber hinaus in der Regel auch den Kauf auf Rechnung und eine Rücknahme der Ware an. Wer auf einen betrügerischen Fake-Shop stößt, sollte eine Bildschirmaufnahme machen und damit bei der Polizei Anzeige erstatten.
+++ Kein höheres Bußgeld wegen eines SUVs +++
Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der betreffende Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist der pauschale Verweis, dass der Betroffene bei seinem Rotlichtverstoß einen SUV (engl. für Sport Utility Vehicle) fuhr, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut ARAG Experten klarstellt (Az.: OWi 1048/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.
+++ Vorsicht bei unbegleiteten Probefahrten +++
Wer einem Kaufinteressenten einen Pkw für eine unbegleitete Probefahrt überlässt, riskiert im schlimmsten Fall, dass der vermeintliche Interessent das Fahrzeug einer anderen Person wirksam verkauft und übereignet. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle. Eine Ortungsmöglichkeit des Fahrzeugs über die SIM-Karten von Mobiltelefonen sei nicht ausreichend, um ein den gutgläubigen Eigentumserwerb eines Dritten verhinderndes Abhandenkommen des Kfz zu begründen, stellt das Gericht klar (Az.: 7 U 974/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Celle.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.
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