ARAG Recht schnell…

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Aktuelle (Corona-)Themen auf einen Blick

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+++ Neue Fragen für die Führerscheinprüfung +++
Fahrschüler, die ihre theoretische Führerscheinprüfung nach dem 1. Oktober 2022 ablegen, werden laut ARAG Experten nach einem neuen amtlichen Fragenkatalog geprüft. Insgesamt geht es um über 50 Fragen für die Theorieprüfung, die überarbeitetet wurden; auch Video- und Bildfragen gehören dazu. Es gibt sowohl neue Fragen im Grundwissen für alle Fahrzeugklassen als auch neue Fragen im Wissen rund um das Mofa.

+++ Mindestlohn steigt zum 1. Oktober +++
Ab 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 10,45 Euro auf zwölf Euro je Arbeitsstunde. Der Mindestlohn gilt nach Auskunft der ARAG Experten unabhängig von Arbeitszeit und Umfang der Beschäftigung für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Damit für Minijobber weiterhin eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, wird die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro ab Oktober auf 520 Euro angehoben und künftig an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn haben beispielsweise Auszubildende, Ehrenamtler oder Selbstständige.

+++ Neue Corona-Regeln ab 1. Oktober +++
Ab 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen, um vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser zu schützen. Nach Auskunft der ARAG Experten wird bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie in Arztpraxen gelten. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine OP-Maske. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wird es zudem eine Testnachweispflicht geben. Eine Maskenpflicht in Flugzeugen besteht nicht. Darüber hinaus können die Bundesländer weitergehende Schutzmaßnahmen erlassen, wie etwa eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie z. B. Restaurants oder bei Sportveranstaltungen. Kinder mit Infektionsverdacht müssen – entgegen den ursprünglichen Plänen – nicht zum Arzt, sondern es genügt ein negativer Selbsttest, um wieder in die Schule gehen zu dürfen. Die Länder können eigenständig weitere Maßnahmen beschließen, wie etwa die Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen oder eine Maskenpflicht für Schüler ab dem fünften Schuljahr.

+++ Vorsorge für den Blackout +++
Einen Blackout möchte niemand erleben. Aber sollte es zu einem flächendeckenden Stromausfall kommen, kann es sich für den Fall der Fälle lohnen vorzusorgen. Die ARAG Experten verweisen auf die Checkliste des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, deren Ziel es ist, dass sich Haushalte zehn Tage lang versorgen können, ohne einkaufen gehen zu müssen. Der Grundvorrat für eine Person ist auf eine tägliche Kalorienzufuhr von etwa 2.200 Kalorien ausgelegt.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
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