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Aktuelle Themen auf einen Blick

+++ Tarn-App für Gewaltopfer +++
Öffnet man diese App auf einem Smartphone, sind es unauffällige, alltägliche Themenbereiche wie z. B. Kochen oder Gesundheit, die sich präsentieren. Dahinter verborgen liegen allerdings Inhalte des Opferschutzportals der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. So können Opfer von häuslicher Gewalt versteckt und geschützt auf Beratungsangebote des Opferschutzportals oder auf Notrufnummern der Polizei, des Bundestelefons “Gewalt gegen Frauen” sowie des Hilfetelefons “Gewalt an Männern” zugreifen. Um die Tarnung möglichst echt aussehen zu lassen, enthält die Anwendung funktionstüchtige Inhalte, die tatsächlich genutzt werden können. Um zu den eigentlichen Inhalten der Opferschutz-App zu gelangen, muss ein Code eingegeben werden. Die App ist nach Information der ARAG Experten auch ohne freien Zugriff auf das Internet voll funktionsfähig. Die Anwendung steht den Opfern in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung und kann direkt und ausschließlich per Smartphone über das Opferschutzportal heruntergeladen werden.

+++ Neue Preisschilder im Supermarkt ab Ende Mai +++
Für mehr Preistransparenz und bessere Vergleichbarkeit von Produkten gibt es ab dem 28. Mai neue Preisschilder in Supermärkten. Laut ARAG Experten wird damit die sogenannte Preisangabenverordnung, die sich auf die Bedingungen von Preisangaben bezieht und seit 1985 gültig ist, aktualisiert. Ab Ende Mai gilt: Der Grundpreis eines Produktes inklusive aller Steuern darf nur noch in einem Liter oder einem Kilo angegeben werden. Gramm- und Milliliter-Angaben, die oft bei losen Lebensmitteln wie z. B. Obst und Gemüse oder Fleisch und Fisch verwendet wurden, entfallen. Vor allem, wenn Kunden zwei unterschiedlich große Verpackungseinheiten vergleichen, soll der Grundpreis einen einfacheren Vergleich ermöglichen. Der Grundpreis findet sich meist auf der linken Seite des Preisschildes am Regal.

+++ Neue Schufa-Regeln für Handybesitzer +++
Wie kreditwürdig Privatpersonen und Unternehmen sind, weiß die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Für diese Bonitätsbewertung sammelt das Unternehmen alle möglichen Daten und Informationen – dazu gehören unter anderem jegliche Kredite oder Handyverträge – und errechnet daraus den sogenannte Schufa-Score. Je höher dieser Wert ist, desto höher die Kreditwürdigkeit. Wer jedoch einen schlechten Score hat, muss mit ungünstigen Kredit-Konditionen rechnen, um beispielsweise eine Immobilie zu kaufen oder einen Kühlschrank zu finanzieren. Im schlimmsten Fall kann ein schlechter Score-Wert sogar dazu führen, dass man als “nicht kreditwürdig” eingestuft wird und gar kein Darlehen erhält. Laut ARAG Experten gibt es nun zumindest im Hinblick auf Handyverträge eine Änderung bei den Schufa-Regeln: Bei der Bewertung der Bonität fließen Daten von Handyverträgen nicht mehr in den Score-Wert mit ein. Dadurch hat es keine negative Auswirkung mehr auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit, wenn z. B. häufig der Handyanbieter gewechselt wird oder mehrere Handyverträge gleichzeitig laufen. Bisher waren dies Zeichen für Zahlungsschwierigkeiten und verschlechterten den Score. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass es nach wie vor negative Auswirkungen auf den Schufa-Wert haben kann, wenn wiederholt Mahnungen von Handy-Rechnungen nicht bezahlt werden.

+++ Neue Regeln für Kaffeefahrten +++
Oft belächelt und trotzdem gern gemacht: Kaffeefahrten sind vor allem bei der älteren Generation beliebt. Um Kunden vor Abzocke zu schützen, gibt es ab 28. Mai neue Spielregeln für die Verkaufs-Touren: Es dürfen dann keine Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte oder Finanzdienstleistungen, wie z. B. Bauspar- und Versicherungsverträge, mehr angeboten und verkauft werden. Darüber hinaus müssen Veranstalter Teilnehmer laut ARAG Experten künftig besser informieren. Dazu müssen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Veranstalters bekanntgegeben werden, es muss darüber informiert werden, welche Produkte angeboten werden und unter welchen Bedingungen ein Widerrufsrecht besteht. Das Bußgeld bei Verstößen wird von 1.000 auf 10.000 Euro angehoben.

+++ Neue Regeln für Telefonwerbung +++
Um Kunden besser vor unerbetener Telefonwerbung zu schützen und der Bundesnetzagentur zu ermöglichen, effizienter gegen die so genannten Cold Calls (Kalte Anrufe) anzugehen, müssen Anbieter, die telefonisch werben, ab 28. Mai dokumentieren, dass die Angerufenen der Telefonwerbung ausdrücklich zugestimmt haben. Für diese Dokumente gilt laut ARAG Experten eine Aufbewahrungspflicht von fünf Jahren und bei Verstößen drohen Bußgelder.

+++ Neue Regeln für Influencer +++
Empfehlen Influencer das Produkt eines fremden Unternehmens und erhalten sie dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleistung vom Hersteller, müssen die Beiträge entsprechend als Werbung gekennzeichnet sein. Gibt es keine Gegenleistung, dürfen Influencer künftig Produkte empfehlen, ohne sie als “kommerziell” zu kennzeichnen. Das gilt nach Angaben der ARAG Experten auch für Influencer, die aus dem Ausland posten.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
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