Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Nicht mein Auto… +++
Eine Lebensgefährtin muss sich nicht um das Kfz ihres Partners kümmern, wenn dieser es in einem Gefahrenbereich abgestellt hat. Zwar könne auch aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine besondere Fürsorge- und Obhutspflicht folgen. Das Landgericht Köln entschied laut ARAG in einem Schadenersatzprozess zwischen einem ehemaligen Paar jedoch, dass sich die Fürsorge- und Obhutspflicht nur auf Leben, Körper und Gesundheit des anderen bezieht (Az.: 8 O 307/18).
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+++ Vorsicht Holz ++
Stürzt ein Mountainbike-Fahrer auf einem abschüssigen Waldweg, weil er eine quer über den Weg verlaufende Hangsicherung aus Holzstämmen übersehen hat, muss der Waldeigentümer (hier: die Kommune) nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Waldeigentümer haftet grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren, hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss angemerkt (Az.: 1 U 12/19)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
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