Aquila Capital: Die Türkei bietet ein stabiles Rechtsumfeld für ausländische Investoren

Aquila Capital: Die Türkei bietet ein stabiles Rechtsumfeld für ausländische Investoren

(NL/1318912204) Hamburg, 12. März. Knapp 16 Mrd. US-Dollar flossen 2011 aus dem Ausland in die Türkei. Ausländische Investoren finden dort ein attraktives Marktumfeld vor: So wächst die Wirtschaft in der Türkei konstant, 2012 stieg das Bruttoinlandsprodukt laut Internationalem Währungsfonds voraussichtlich um knapp drei Prozent und für die nächsten Jahre werden Wachstumsraten um die vier Prozent prognostiziert. Aufgrund der makroökonomischen Indikatoren ist die Türkei für Investoren ein hochinteressanter Standort: Das Land verfügt über eine junge, gut ausgebildete Bevölkerung und ein durch Binnennachfrage getriebenes Wirtschaftswachstum, erklärt Axel Stiehler, Geschäftsführer bei Aquila Capital.

Doch noch zögern viele ausländische Investoren, sich in der Türkei zu engagieren. Wir stoßen immer wieder auf Sorge, was das Rechtssystem der Türkei angeht. Dabei genießen ausländische Investoren dort umfassenden Rechtsschutz, so Kemal Kafadar von der Agentur für Wirtschafts- und Investitionsförderung der Türkei (ISPAT). Die ISPAT untersteht dem türkischen Ministerpräsidium und ist die offizielle Organisation zur Förderung von Investitionen in der Türkei. Ihre Aufgabe besteht darin, der globalen Geschäftswelt Investitionsmöglichkeiten in der Türkei zu präsentieren und sie vor, während und nach ihrem Eintritt in den türkischen Markt zu unterstützen. Die türkische Regierung weiß, wie wichtig ausländisches Kapital für das weitere Wirtschaftswachstum des Landes ist, um beispielsweise die Infrastruktur weiter auszubauen. Sie hat daher für alle interessierten Kapitalgeber ein solides Investitionsumfeld geschaffen, so Kafadar weiter.

Schweiz, Deutschland und Italien als Vorbild der Türkei
Inhaltlich und institutionell orientiert sich das türkische Rechtssystem stark an Europa. Dabei ist die Türkei nicht erst seit der Perspektive des EU-Beitritts um eine Harmonisierung mit den Rechtsnormen der Europäischen Union bemüht. Bereits in den 1920-er Jahren wurden ganze Rechtssysteme aus europäischen Ländern übernommen. So diente im Jahr 1926 das Schweizer Privatrecht als Vorbild für das türkische Pendant. Es folgten das deutsche Handelsrecht und das italienische Strafrecht. Auch die letzten großen Reformen des türkischen Zivilrechts im Jahr 2001 und des Strafrechts in 2004/2005 richteten sich nach europäischen Vorgaben.

Investitionsschutz
Diese starke Orientierung an Europa schlägt sich für Investoren in einem hohen Investitionsschutz nieder. So regelt seit 1962 das Investitionsschutzabkommen Bilateral Investment Treaties (BIT) u.a. den freien Kapital- und Ertragstransfer, Eigentumsschutz, angemessene Entschädigung im Falle einer Enteignung sowie ein Schiedsverfahren, das im Falle von Streitigkeiten zwischen ausländischem Investor und dem Gaststaat geführt werden kann. Zudem sind ausländische Investoren seit 2003 durch das Foreign Direct Investment Law geschützt, das Anleger aus dem Ausland mit inländischen Investoren gleichstellt.

Die jüngste Reform des Handelsrechts im Juni 2012 erfolgte erneut nach deutscher Vorlage und sieht eine weitere Stärkung der Rechte von Investoren vor, die ihren Wohnsitz nicht in der Türkei haben. Diese Maßnahme bedeutet eine weitere rechtliche Annäherung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dabei insbesondere an Deutschland. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung können wir auf eine praxisbewährte Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland blicken, betont Stiehler. Mit rund 4.700 Firmen führen deutsche Unternehmen die Liste der ausländischen Investoren im Land an. Im Jahr 2011 stieg das bilaterale Handelsvolumen um 27,3 % auf 36,9 Mrd. USD. Damit bleibt Deutschland wichtigster Handelspartner der Türkei.

Investitionsgarantie der Bundesregierung bietet zusätzliche Sicherheit
Neben dem europäisch geprägten Rechtssystem, dem bilateralen Investitionsschutzabkommen und dem Foreign Direct Investment Law bietet die Bundesregierung einen zusätzlichen Rechtsschutz: eine Investitionsgarantie. Mit dieser werden Investitionen im Ausland gegen politische Risiken abgesichert. Wir sind stolz, dass wir für unsere Investitionen für den Aquila® HydropowerINVEST IV, fünf Laufwasserkraftwerke, solch eine Investitionsgarantie erhalten haben, erläutert Stiehler. So haben Investoren die Möglichkeit, an einem nachhaltigen Asset in einem attraktiven volkswirtschaftlichen Umfeld zu partizipieren, ohne politische Risiken einzugehen.
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Über Aquila Capital:
Aquila Capital ist eine bankenunabhängige Investmentgesellschaft für alternative Kapitalanlagen. Das Hamburger Unternehmen strukturiert und verwaltet Investmentlösungen, die sich durch eine geringe Korrelation zu traditionellen Anlageklassen auszeichnen und von globalen Makrotrends getragen werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Absolute-Return- und Sachwertinvestitionen.
Eine dynamische Unternehmenskultur und ein solides operationelles Rückgrat befähigen das Unternehmen, maßgebliche Trends frühzeitig aufzugreifen und in zukunftsträchtige Anlagestrategien zu übersetzen.

2001 in Hamburg gegründet, unterhält Aquila Capital mittlerweile sieben Niederlassungen in Europa, Asien und Ozeanien. Mit über 100 Mitarbeitern, davon über 60 Investment Professionals, verwaltet das Unternehmen aktuell ein Vermögen von 4,2 Mrd. Euro.

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