Anwalt Verkehrsrecht: Wie zuverlässig messen Radarfallen?

Diese Frage wird nach dem Blitzmarathon im April vermutlich viele Autofahrer beschäftigen. Ein fachkundiger Anwalt Verkehrsrecht verrät die Schwachstellen von Messgeräten und Polizeipersonal.

BildDieses Pferd wurde letztes Jahr deutschlandweit berühmt, als es der Polizei in Eppstein/Ts. vor den Blitzer geriet. Die Bildunterschrift hätte auch sein können “Pferd rettet Autofahrer”. Wenn überhaupt, gelingt das sonst nur einem guten Anwalt. Aber nicht in diesem Fall. Nicht das Pferd war der Auslöser, sondern der Autofahrer im Hintergrund. Beim Limit von 50 km/h wurden 59 km/h gemessen. Das Fotos konnte aber nicht zugestellt werden, weil sich das Nummernschild rechtzeitig hinter dem braven Tier versteckte. Bei 57 km/h oder einem weniger gemächlichen Gaul hätte er das vermutlich nicht geschafft. Aber es hätte sich hier eh nur um 15 EUR Bußgeld gehandelt. Da lohnen sich keine Rechtsmittel.

Das witzige Foto wirft jedoch ein Schlaglicht darauf, wie fehleranfällig Geschwindigkeitsmessungen in der Praxis sind. Die Hersteller weisen zwar unermüdlich auf der angebliche Unfehlbarkeit ihrer Messgeräte bei richtiger Anwendung hin. Doch hapert es nicht selten an der Befolgung der Bedienungsanleitung. Infolge der Personalknappheit bei der Polizei ist die Versuchung groß, bei Großaktionen wie dem Blitzmarathon auch weniger gründlich geschultes Personal einzusetzen.

Darüber hinaus haben zahlreiche Tests ergeben, dass auch die hinter den Messgeräten stehende Technik nicht immer fehlerfrei arbeitet. So werden bei einem Radargerät beispielsweise die vom Messgerät ausgesandten Radarwellen von dem gemessenen Fahrzeug reflektiert, wobei sich die Frequenz der Welle – abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs – ein wenig verändert. Diese Änderung wird registriert und daraus das Fahrzeugtempo ermittelt. Hierzu müssen die Radargeräte in einem bestimmten Winkel zur Straße aufgestellt sein – schon kleine Abweichungen verursachen Messfehler.

Radargeräte liefern also zum einen nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie auch richtig aufgestellt wurden. Zum anderen stellt sich immer wieder die Frage, ob nicht ein anderes “Objekt” – wie beispielsweise in dem obigen Foto mit dem Pferd das hinter dem Pferd fahrende Fahrzeug – die Messung ausgelöst haben kann. Grundsätzlich reicht für die Auslösung ein reflektierender Gegenstand, wobei sich in Versuchen gezeigt hat, dass nicht immer der dem Messgerät nächste Gegenstand oder derjenige mit der größten Reflexionsfläche die Messung auslöst.

In folgenreicheren Fällen als diesem kann es sich daher lohnen, mit einem versierten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu sprechen. Nur möglichst frühzeitig sollte man das tun. Im Blog und auf der Website der Kanzlei findet man viele nützliche Informationen, was man mit der Anwendung von Verkehrsrecht und Bußgeldrecht gegen Radarmessfehler und zur Begrenzung eines drohenden hohen Strafmaßes in bestimmten Fällen tun kann.

Autor dieses Beitrags: Rechtsanwalt Udo Reissner, Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht in der Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner, Ernst & Kollegen, Augsburg / Starnberg.

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