Köln/Stuttgart, den 27.6.2014 – Banken, Sparkassen und Finanzberater sowie gemeinnützige Beratungsstellen machen den Rechtsanwälten nach deren Wahrnehmung seit Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes im Jahr 2008 besonders intensiven Wettbewerb. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die das Soldan Institut vorgestellt hat. 19 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Rechtsanwälte stellen eine deutliche, 38 Prozent eine leichte Zunahme des Wettbewerbs auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt durch Institutionen der Finanzwirtschaft fest. Ebenso deutlich wird die Zunahme des Wettbewerbs durch gemeinnützige Beratungsstellen und Beratungseinrichtungen empfunden (21 Prozent berichten über eine deutliche, 34 Prozent über eine leichte Zunahme).
Ähnlich intensiv empfindet die Anwaltschaft den zusätzlichen Wettbewerb durch Handwerker und Gewerbetreibende. 20 Prozent der Rechtsanwälte meinen, dass es zu einer deutlichen Zunahme gekommen ist. Andere freie Berufe – zum Beispiel Architekten oder Steuerberater – sind nach Einschätzung von 15 Prozent der Rechtsanwälte für einen merklichen Anstieg des Wettbewerbs verantwortlich. Am unproblematischsten ist aus Sicht der Rechtsanwälte der Wettbewerb, den nicht-anwaltliche Mediatoren entfalten. Nur 6 Prozent der Befragten sind der Auffassung, dass solche Mediatoren für eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs verantwortlich sind.
Der wohl interessanteste Aspekt der Untersuchung der Kölner Berufsforscher ist aber, dass sich 46 Prozent der Befragten über eine deutliche Zunahme des Wettbewerbs durch Rechtsschutzversicherungen beklagen. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, erklärt hierzu: “Dieser Befund ist bemerkenswert, weil Rechtsschutzversicherungen aufgrund § 4 RDG die direkte Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem Naturalleistungsprinzip verwehrt ist. Sie können also nicht unmittelbarer Wettbewerber der Anwälte sein.”
Das Soldan Institut erklärt die Tatsache, dass Rechtsanwälte gleichwohl Rechtsschutzversicherungen am häufigsten als Wettbewerber nennen, primär mit indirekten Einflussnahmen von Rechtsschutzversicherungen auf den Markt. Das Institut weist in diesem Zusammenhang auf den Umstand hin, dass rechtsschutzversicherte Mandanten an Vertragsanwälte der Versicherungen verwiesen, Rechtsschutzversicherungsfällen Mediatoren zugewiesen oder von diesen Call-Centern eingerichtet werden. “Dies alles macht Rechtsschutzversicherungen nicht zu Rechtsdienstleistern im Sinne des RDG, sie werden aber offensichtlich von Rechtsanwälten als den Wettbewerb am Rechtsdienstleistungsmarkt stark beeinflussende Dritte wahrgenommen”, so Kilian.
Die Datenerhebung des Soldan Instituts erfolgte im Rahmen der Befragung zum Berufsrechtsbarometer 2013, an der mehr als 1.600 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten teilgenommen haben.
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Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.
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