Laut Marcus Lentz, Geschäftsführer der Detektei Lentz®, schießen derzeit Artikel und Blogs mit Anleitungen zum Krankfeiern aus dem Boden – mit entsprechenden Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Eines der Haupteinsatzgebiete der Detektei Lentz® ist europaweit die Prüfung von Verdachtsmomenten ihrer Mandanten gegen illoyale Mitarbeiter. Dass dieses Aufgabengebiet in Zukunft weiter auch für Detekteien wie der Detektei Lentz® ( http://www.lentz-detektei.de/ ) an Bedeutung zunehmen wird, darauf lassen u.a. die Artikel und Blogs im Netz wie “Krank feiern ist ìn” oder “Krankfeiern leicht gemacht….” schließen. Offen bleibt dabei die Frage, ob den Arbeitgebern und insbesondere den Arbeitnehmern die daraus resultierenden Konsequenzen bewusst sind?
Anspruch auf Lohnfortzahlung
Seit 1970 haben alle abhängig Beschäftigten ab dem ersten Krankheitstag für bis zu 6 Wochen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit muss der Mitarbeiter unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Ab dem vierten Krankheitstag muss die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt bestätigt werden. Nicht nur nach Auffassung der Detektei Lentz® ist es somit eine Frage der Loyalität und Solidarität unter den Mitarbeitern eines Unternehmens, die ihnen zugesagte Lohnfortzahlung nicht in betrügerischer Absicht zu missbrauchen. Zum einen sind alle mitverantwortlich für das Betriebsklima und die Arbeitsmoral und zum anderen ist es eine Sache der Fairness gegenüber den Kollegen, die sowohl im echten als auch im vorgetäuschten Krankheitsfall die Arbeit übernehmen.
Lohnfortzahlungsbetrug als Strafbestand
Bei dem Krankfeiern im Sinne von Blaumachen geht es dabei aber nicht nur um Loyalität, denn es handelt sich dabei keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Es geht hier vielmehr um Lohnfortzahlungsbetrug und dieser stellt einen Straftatbestand dar, der entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann: Wenn der geschädigte Arbeitgeber Strafanzeige stellt und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht nachweisen kann, kommt es zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen wie z. B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Krankfeiern – Artikel und Blogs im Internet
Laut Einschätzung der Detektei Lentz® wissen jedoch die Wenigsten, dass es sich beim Lohnfortzahlungsbetrug um einen Straftatbestand mit entsprechenden Konsequenzen handelt. Anders sind auch kaum die Artikel und Blogs mit Anleitungen zum richtigen Krankfeiern zu verstehen, die derzeit wie Pilze aus dem virtuellen Boden schießen:
“Krank feiern leicht gemacht:
Erste Regel: Achte auf das richtige Timing und das Setting!”, oder “Krank feiern leicht gemacht: Der Weg zum gelben Urlaubsschein”
mit 46 Kommentaren
Dies ist nur eine von unzähligen Fundstellen, für den geneigten Google-Surfer, der mit entsprechenden Suchanfragen diese Seiten sucht und ansteuert. Weiter heißt es:
“Also gut, Du willst es wissen.Du willst heute mal blau machen. Oder krank feiern. Oder einfach mal zu Hause bleiben, weil Du keinen Bock auf deinen Job hast. Oder Du hast halt was Besseres vor als zur Arbeit zu gehen. Wie dem auch sei, jedenfalls hast Du die Idee, zum Arzt zu gehen und willst nen Krankenschein.Aber wie bekommst Du das begehrte Stück Papier?
Okay, ich erzähle es Dir.
Es gibt ein paar Dinge, die Du beachten solltest.”
Weitere im Internet präsente Beiträge wie z.B. “Die besten Krankfeierdiagnosen”, “Krank feiern ist wieder in”, “Präsentismus: auch Anti-Krankfeiern kommt teuer” bestätigen zum einen die Einschätzung der Detektei Lentz®, dass den Wenigsten klar ist, dass sie hier quasi Anleitungen zu Straftatbeständen kundtun und zum anderen, dass kein Rückgang von Blaumachern zu erwarten ist – und dass trotz sinkender Krankenstände.
Detektei Lentz® als Ansprechpartner bei Lohnfortzahlungsbetrug
Allein die Detektei Lentz® bearbeitet deutschlandweit jährlich rund 250-300 Aufträge bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug. In ca. 90 % der Fälle konnte durch die Detektei Lentz® ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar bewiesen werden. In den meisten Fällen folgte eine fristlose Kündigung für den durch die Detektei überführten Mitarbeiter. Dem Auftraggeber der Detektei Lentz® blieben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse und damit unter Umständen auch Imageschäden, erspart.
Wertvolle Tipps zu der Frage “Was im Falle des Verdachts auf Lohnfortzahlungsbetrug zu beachten und zu tun ist” sind nachzulesen unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.
Die Privat- und Wirtschaftsdetektei Lentz® wurde 1995 gegründet und ist ausschließlich auf die professionelle Durchführung von Observationen im In- u. Ausland sowie auf die qualitativ hochwertige Lauschabwehr spezialisiert. Zu den Leistungen zählen Ermittlungen im Bereich Wirtschaftskriminalität sowie private Aufträge. Alle Detektive arbeiten fest angestellt und sind ZAD geprüft. Betreut werden Mandanten aus führenden deutschen/internationalen Unternehmen und Anwaltskanzleien. Die Detektei ist Mitglied der deutsch-amerikanischen Handelskammer sowie der Vereinigung international tätiger Privatdetektive e.V. Die Detektei-Lentz ist eine von sechs TÜV zertifizierten Detekteien in Deutschland und unterliegt damit permanenter Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Qualität der Leistung im detektivischen Fachbereich. Unternehmenseigene Niederlassungen werden in Barcelona, London, New York und Hongkong unterhalten.
Kontakt:
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Julia Braun
Nürnberger Straße 4
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julia.braun@lentz.de
http://lentz-detektei.de/