Über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Berater können die Anleger des Schifffonds MS ,,Frisia Alster” MS ,,Cuxhaven” eventuell wieder an ihr Geld kommen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun soll die Krise der Schifffonds auch die MS “Frisia Alster” und MS “Cuxhaven” erreicht haben. Die Anleger bangen bei den immer wieder auftauchenden schlechten Nachrichten bezüglich des Schifffahrtsmarktes um ihr investiertes Geld. Während bei einigen Schifffonds bereits Totalverluste verbucht werden mussten, stehen nun auch der MS “Frisia Alster” und der MS “Cuxhaven” schwierige Zeiten bevor. Entscheidend für die Investoren könnte nun sein, wie sie auf die Nachrichten reagieren und ob sie ihr Geld noch retten können.
Die wirtschaftliche Schieflage soll mittlerweile dafür gesorgt haben, dass die MS “Frisia Alster” die Hypothekendarlehenszinsen nicht mehr durch die Pooleinnahmen begleich kann. Anleger des Fonds könnten mit Schadensersatzansprüchen gegen die tätigen Anlageberater vorgehen und so wieder an ihr Geld kommen. Solche Ansprüche können sich aus fehlerhaften Prospekten oder falscher Beratung begründen. Wenn die Anleger bei Zeichnung des Fonds nicht über dessen mögliche Risiken informiert wurden und sie deshalb diese Anlage vorgenommen haben, ist von einer fehlerhaften Beratung, die Ansprüche begründen kann, auszugehen.
Bei der MS “Frisia Alster” und der MS “Cuxhaven” ergibt sich gegebenenfalls die Möglichkeit über die Fehlinformationen bezüglich der genutzten Anlagesummer für den Schiffserwerb Ansprüche geltend zu machen. Demnach sollen die Berater nicht darüber aufgeklärt haben, dass für den Kauf der Schiffe nur ein geringer Teil Anlagekapitals genutzt wurde. Der größte Teil wurde über Kredite fremdfinanziert. Durch die damit verbundenen Zinsen und Forderungen der Kreditinstitute ist die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungsunfähigkeit enorm gestiegen. Hinzu kommt, dass die Verwendung der Gelder für Vertriebskosten nicht deutlich gemacht worden sein soll. So soll ein großer Teil der angelegten Summe an die Vertriebsgesellschaften gezahlt worden sein, ohne die Anleger hierüber zu unterrichten.
Mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater kann ein im Bank- und Kapitalmarkrecht tätiger Rechtsanwalt prüfen. Bei der Geltendmachung dieser Ansprüche sollte unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit das investierte Geld eventuell noch gerettet werden kann.
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