Schwarzgeld im Ausland gehört meist Senioren
sup.- Laut Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft haben deutsche Anleger und Unternehmen noch Schwarzgeld in Höhe von ca. 400 Milliarden Euro auf Geheimkonten im Ausland gehortet, bevorzugt in der Schweiz, Österreich und Luxemburg. Die meisten dieser Konten wurden eingerichtet, als 1993 die Kapitalertragssteuer eingeführt wurde. Damals wurden Auslandskonten sogar von einigen Banken im Fernsehen beworben. Entsprechend hielt sich das Unrechtsbewusstsein bei den Anlegern oft in Grenzen.
Dank des Kursierens von Steuer-CDs, die von Behörden gekauft werden, sitzt jetzt jedoch vielen die Angst im Nacken. “Die überwiegende Mehrzahl der Mandanten, die in unsere Kanzlei kommen, um eine Selbstanzeige vorbereiten zu lassen, sind Senioren, teilweise schon deutlich jenseits der 80 Jahre”, sagt der Steuerberater Lothar Pues von der bundesweit tätigen DS Deutsche Steuerberatungsgesellschaft, die zudem ein Büro in Zürich hat. Ein ganz wesentliches Motiv für die Nachdeklarierung ausländischer Zinseinkünfte ist, dass die Anleger ihre Erben nicht mit dem Schwarzgeld belasten wollen. Denn auch wer geheime Konten erbt, macht sich strafbar, wenn er sich nicht sofort beim Finanzamt meldet. Und das gilt für alle Erben. Vermacht der Steuerhinterzieher beispielsweise seinen drei Kindern sein Vermögen, müssen sich alle drei quasi gleichzeitig ans Finanzamt wenden. Generell empfiehlt es sich, bei notwendigen Korrekturen von Steuererklärungen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. “Denn die Selbstanzeige muss so formuliert sein, dass das Finanzamt in die Lage versetzt wird, die zutreffende Steuernachzahlung ohne weitere Nachforschungen festsetzen zu können”, erläutert der Steuerberater Pues. Erste Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Selbstanzeige finden Interessierte z. B. unter www.ds-deutsche-steuerberatung.de.
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