Wer soll im Fall der Fälle entscheiden?
sup.- Eigenverantwortlich zu handeln – das ist eine der wichtigsten Fähigkeiten, die Eltern ihren Kindern im Laufe der Erziehung mitgeben können. Wer gelernt hat, sich Entscheidungen aktiv zu stellen, der hat das beste Rüstzeug für anhaltende Lebensqualität und wird seinen Weg voraussichtlich machen. Aber was ist, wenn dieser Weg nach einem erfolgreichen, selbstbestimmten Leben plötzlich eine unerwartete Wendung nimmt? Eine Krankheit, ein Unfall oder die Folgen des Alterns können dazu führen, dass Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung in weite Ferne rücken. Bei Invalidität oder Demenz sind es dann nicht selten Angehörige, Pfleger, Ärzte bzw. manchmal sogar Juristen, die über ganz persönliche, auch über medizinische oder finanzielle Belange entscheiden. Ob dies dann immer im Sinne der Betroffenen geschieht, lässt sich häufig gar nicht mehr klären.
Deshalb sollte bei den Überlegungen zur Altersvorsorge stets berücksichtigt werden, dass das Thema Geld dabei natürlich eine wesentliche Rolle spielt, aber längst nicht die einzige. Mindestens ebenso wichtig ist es, den eigenen Willen für den Fall der Fälle zu dokumentieren, dass man sich irgendwann dazu nicht mehr äußern kann. Und dabei geht es nicht nur um den “letzten Willen”, der in einem Testament verfügt wird, sondern gerade um eine mögliche Lebensphase von Pflegebedürftigkeit oder altersbedingter Verwirrtheit. Eine rechtzeitig ausgefertigte Vorsorgevollmacht gibt die Chance, auch diese Phase nach eigenen Vorstellungen und Maßstäben zu gestalten. Eine oder mehrere Personen des Vertrauens werden darin gewissermaßen als Interessensvertreter benannt, die z. B. in Vermögens- oder Erbschaftsfragen die erforderlichen Maßnahmen durchführen dürfen.
Im deutschen Betreuungsrecht ist die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen in den letzten Jahren zunehmend gestärkt worden. Die Verfügungen aus einer Vorsorgevollmacht sind bindend und dürfen nicht ignoriert werden. Als Bevollmächtigte bieten sich Ehepartner oder langjährige gute Freunde an, aber ebenso Anwälte oder Dienstleistungs-Einrichtungen für Ruhestands- und Nachlassmanagement, mit denen ein detaillierter Vorsorgevertrag abgeschlossen werden kann. Solche Institutionen wie z. B. die Deutsche Nachlass sind dann eine zuverlässige Option, wenn niemand im Freundes- oder Verwandtenkreis mit den Aufgaben belastet werden soll. Worauf bei Vorsorgevollmachten und Vorsorgeverträgen geachtet werden muss, dazu gibt es detaillierte Informationen unter www.deutsche-nachlass.de.
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