Altaktien: Barabfindung beim Wertpapiertausch steuerfrei

Altaktien: Barabfindung beim Wertpapiertausch steuerfrei

Altaktien: Barabfindung beim Wertpapiertausch steuerfrei

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 19. April 2018*****Beim Verkauf von Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, ist der Verkaufserlös steuerfrei. Gilt dies auch, wenn man Wertpapiere im Rahmen eines Aktientauschprogramms, wie es bei der Übernahme eines Unternehmens vorkommt, gegen andere Papiere eingetauscht und dabei zusätzlich eine Barabfindung erhalten hat?

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist hierzu auf einen Entscheid des Bundesfinanzhofs hin:

Strittig war die Frage, wie mit einer Barabfindung zu verfahren ist, wenn die Wertpapiere schon vor dem 1. Januar 2009 angeschafft worden sind (Altaktien). Verkaufen Sie solche Aktien, ist der Verkaufserlös steuerfrei. Die Konsequenz daraus: Bei Altaktien muss eine mögliche Barabfindung, die bei einem Aktientausch fließt, ebenfalls steuerfrei bleiben. Das Finanzamt war anderer Auffassung. Das Finanzgericht Düsseldorf gab dem Kläger recht und nun hat der Bundesfinanzhof die Revision des Finanzamtes als unbegründet zurückgewiesen.

Das heißt: Die Barabfindung bleibt steuerfrei.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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