Brunzel Bau GmbH: Bauverträge ohne Fallstricke
Für die Beratung, Betreuung und Ausführung von Bauvorhaben stehen kompetente und geschulte Mitarbeiter in allen Bereichen der Brunzel Bau GmbH aus Velten, nahe Berlin zur Verfügung. Das heißt: Alles aus einer Hand für beste Qualitätssicherung, nicht an Subunternehmen delegieren, sondern das eigene Team an geschulten Mitarbeitern und eine moderne technische Ausstattung für die angebotenen Leistungen. Im Rahmen einer Seminarveranstaltung führte Geschäftsführer Hans Heiko Brunzel in der Zentrale in Velten für Eingeladene Bauherrn, Interessierte und Mitarbeiter eine Weiterbildung zum Themenschwerpunkt Bauverträge durch.
Selbst das Baumanagement in die Hand zu nehmen kann nicht jeder. Ein bequemer Weg zum Eigenheim bietet der Kauf beim Bauträger, ein solider Partner und die vertragliche Regelung, die keine Fragen offen lassen dürfte. Leider fehlen dann eventuell die Erfahrungen wie kein Feierabend zwischen Ziegeln und Beton, den Ärger mit den Handwerkern und auch die Angst vor der Kostenexplosion gehören nicht zu den erfahrenen Gefühlen am eigenen Leib. Gewisse Erfahrungen müssen ja auch nicht durchlebt werden, denn es gibt auch beachtliche Vorteile:
– Das Objekt wird zum Festpreis gekauft
– Planungssicherheit, der Bauträger nennt ein konkretes Übergabedatum und liefert ein fertiges Haus oder Wohnung
– Es gibt nur einen Vertragspartner.
Worauf sollte beim Bauträgervertrag unbedingt geachtet werden?
Hans-Heiko Brunzel: “Der Bauträger baut mit eigenem bzw. finanziertem Geld auf eigenes Risiko. Nach Verkauf einer Einheit erhält der Bauträger Abschläge vom Käufer auf bereits erbrachte Leistungen wie z. B. Grundstückskauf, Erstellung des Rohbaus etc., die nach strengen Auflagen des Gesetzgebers und der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt sind.”
Besonders zu beachten ist, dass wenn der Vertrag zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen sind, enthält der Vertrag werkvertragliche Elemente. Die MaBV regelt die zu leistenden Abschlagszahlungen entsprechend den aktuellen Bauten Stand. Da Grundbesitz verkauft wird, ist der Vertrag notariell zu beurkunden und sollte Folgendes beinhalten:
– Baubeschreibung: Das Gebäude, die Wohnung oder den Geschäftsraum samt Zubehör, sowie die vom Erwerber gewöhnlich nutzbaren Teile der Gesamtanlage – Ausmaß, Lage und Widmung sind durch Pläne und Bau- und Ausstattungsbeschreibung darzustellen
– Hinweis auf Gefahrenzonen: z.B. wildbach- oder lawinenbedingte Gefahrenzonen, Hochwasserabflussgebiet, Verdachtsflächenkataster, Altlastenatlas
– Erschließungskosten
– Ausführungsfristen, spätester Übergabetermin des eigentlichen Vertragsgegenstandes sowie der Fertigstellung der Gesamtanlage
– Vertragsstrafe, Regelung z.B. bei Terminüberschreitungen
– Zahlungsplan und Absicherung, der Preis und die vom Erwerber jeweils für Sonder- und Zusatzleistungen zu entrichten.
– Fälligkeit der Zahlungen des Erwerbers
– Besicherung des Erwerbers (§ 7 BTVG), das Konto des Bauträgers, auf das der Erwerber die Zahlungen bei einer Sicherung durch Garantie oder Versicherung zu entrichten hat, Info über die damit verbundenen Rechtsfolgen
– Dingliche oder obligatorische Lasten, die der Erwerber übernehmen muss
– Treuhänder, sofern bestellt werden muss
Hans-Heiko Brunzel: “Diese Punkte sollten detailliert bearbeitet für beide Parteien transparent dargestellt werden, dies wird damit zur Sicherheit beitragen. Manchmal verlangen Bauträger andere Fälligkeitsfristen, z. B. die erste Rate bereits nach Vertragsabschluss. Aus eigenem Sicherheitsinteresse sollte eine solch weit reichende Vorauszahlung vermieden werden. Der Käufer sollte darüber im Klaren sein, dass diese Zahlungsweise nur zulässig ist, wenn von der Hausbank des Bauträgers eine Bürgschaft auf den Käufernamen vorliegt, denn die Bank bürgt hier für die Käuferansprüche gegenüber dem Bauträger. Mit guter Qualität, verantwortungsvollem und transparentem Handeln wird eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit erreicht, die zur Zufriedenheit auf beiden Seiten führt.”
V.i.S.d.P.:
Hans-Heiko Brunzel
Geschäftsführer
Das Bauunternehmen Brunzel Bau GmbH wurde 1992 gegründet. Brunzel Bau hat große Erfahrungen, sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Hochbau und verfolgt die Philosophie der umfassenden Beratung, Qualität, Kompetenz, faire Preise, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Ehrlichkeit zum Kunden und den Objekten. Durch das komplexe Leistungsangebot erreicht Brunzel Bau höchste Synergieeffekte bei Sanierungen und Umbauten im Bestand. Weitere Informationen auf: www.brunzelbau.de
Kontakt:
Brunzel Bau GmbH
Hans-Heiko Brunzel
Germendorfer Straße 1
16727 Velten
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