Sehr positive Aussichten für die Windprojekte der ME Müritzer Energie AG ein weiteres Mal bestätigt
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (17.11.2022) – In der 55. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes der Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte am 14. November 2022 wurde von verschiedenen Seiten nachdrücklich die Selbstverpflichtung auf die Erreichung der Flächenziele und die dadurch erforderliche Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Errichtung von Windanlagen betont. Dies bestätigt ein weiteres Mal die sehr positiven Aussichten der ME Müritzer Energie AG, einer 100%-Tochter der Aleia Holding AG: nicht nur werden nach den Erläuterungen am 14.11. aller Voraussicht nach alle den derzeitigen Planungen der Gesellschaft zugrunde liegenden Flächen, für die bereits Pachtverträge vorliegen, für die Errichtung von Windanlagen ausgewiesen werden. Es müssen darüber hinaus in großem Umfang weitere Flächen ausgewiesen werden, in denen die Gesellschaft ebenfalls bereits Pachtverträge abgeschlossen hat, und auch weiterhin neue Pachtverträge abschließen wird.
In der Sitzung des Planungsverbandes haben sowohl Vertreter des Wirtschaftsministeriums als auch des Regionalen Planungsverbandes die Notwendigkeit und unbedingte Absicht erneut bestätigt, das Flächenziel des Wind-an-Land-Gesetzes zu erreichen. Im Fall des Landes Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies konkret, dass 2,1% der Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen sind, anderenfalls verlieren die Länder bzw. regionalen Planungsbehörden wesentliche Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die Errichtung neuer Windenergieanlagen, wie z.B. die Einhaltung von Mindestabständen zu Siedlungsgebieten.
Der Leiter des Amts für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte, erläuterte dazu, dass die Erreichung dieses Zielwertes in Bezug auf die Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte mehr als eine Verdoppelung bedeuten würde gegenüber den Flächen, die derzeit Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind.
Zur Beschleunigung der Verfahren ist angedacht, die derzeit noch bei den vier Regionalverbänden angesiedelte Windenergieplanung umgehend auf die Landesebene zu holen. Eine Entscheidung darüber soll noch im Jahr 2022 getroffen werden. Staats-sekretärin Ines Jesse erläuterte hierzu, dass bereits im September eine Projektgruppe Erneuerbare Energien eingerichtet wurde, sodass die Ziele erreicht werden.
Über die Aleia Holding AG Unternehmensgruppe
Die Aleia Holding Unternehmensgruppe entwickelt und realisiert Projekte im Bereich der Ressourcenschonung und Erneuerbaren Energien, insbesondere Biogas und Windenergie. Dabei beschäftigt sich das Unternehmen mit der nachhaltigen Erzeugung von Elektrizität und Biomethan und der Anwendung von Technologien zur Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit in allen Stufen dieser Erzeugungsprozesse.
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