Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS)
Erfurt, 6. März 2013. Die Albis Capital AG & Co. KG (Hamburg) wird liquidiert. Schon seit 2010 kämpfte die Gesellschaft mit immensen internen Schwierigkeiten und angeblichen kriminellen Machenschaften. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, könnten die Anleger nun bald mit unangenehmer Post behelligt werden.
Schon im vergangenen Jahr sollte die Albis Capital liquidiert werden. Was im letzten Jahr noch scheiterte, ist nun für die betroffenen Anleger bittere Wahrheit geworden: Mit einer Zustimmung von über 80 Prozent der Gesellschafter (nötig lt. Gesellschaftsvertrag sind mind. 75 Prozent) ist die Liquidation von Albis Capital AG & Co. KG mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 in Berlin beschlossen worden. “Das bedeutet”, so Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des DVS, “es wird berechnet, wie viel die Beteiligungen der Gesellschafter aktuell an Wert besitzen.” Doch das wird in den allermeisten Fällen nicht viel sein, wie die Gesellschaft auch schon selbst mitgeteilt hatte. In vielen Fällen, so fürchten Experten, werden die Konten der Beteiligten sogar ein Minus aufwerfen. “Die Hoffnungen der Anleger, dass sie etwas von ihrem investierten Geld zurückbekommen, schwinden”, sagt Vollmann.
Mögliche Rückforderungen stehen im Raum
Es ist durchaus denkbar, dass Anleger seitens der Fondsgesellschaft mit Rückforderungen konfrontiert werden. Dies beträfe vor allem Anleger, die einen “Classic” bzw. “Classic Plus” Vertrag gezeichnet haben. Höchstwahrscheinlich werden diese Anleger von Albis aufgefordert werden, die erhaltenen so genannten gewinnunabhängigen Ausschüttungen zurück zu erstatten. Tun dies die Anleger nicht, ist zu erwarten, dass Albis Capital die Forderungen auf dem Klageweg beitreiben werden. “Bevor ein Anleger bezahlt”, rät die DVS-Geschäftsführerin, “sollten die entsprechenden Unterlagen von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Nur so können Anleger erfahren, wie sie sich im Fall einer Rückforderung verhalten sollen.”
Albis ade, Investition ade?
Der Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist bei Albis Capital durchaus wahrscheinlich. Doch abfinden sollte man sich mit diesem traurigen Schicksal nicht. Schließlich stehen Anlegern in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche zu. Diese können, bei entsprechenden Voraussetzungen, gegen die Gesellschaft, den Berater bzw. Beratungsinstitut oder gegen das Emissionhaus geltend gemacht werden. “Doch dafür brauchen Anleger einen versierten Anwalt”, rät Jana Vollmann.
Geschädigte Anleger können sich an den DVS wenden
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Fondsanleger eine Arbeitsgemeinschaft “Albis” gegründet. Geschädigte Anleger können sich der DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen. Die Aufnahme in diese DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.
Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.
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