Aktuelle Umfrage: Vermieter unter Druck – Beratungsstau zur Durchsetzung corona-bedingter Mietminderungsansprüche unter Einzelhändlern, Gastronomen und Co immens.

Seitens des Gesetzgebers wird Gewerbetreibenden seit Ende 2020 die rechtliche Möglichkeit eingeräumt, Mietminderung corona-bedingt auch rückwirkend geltend zu machen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die allermeisten Gewerbetreibenden das Risiko wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder der Prozesskosten bislang gescheut haben. Digitale Rechtsangebote (Stichwort: ‚legal tech‘) mit sehr günstigen Gebühren und gestaffelten Angeboten stoßen daher auf sehr großes Interesse. Die mögliche Folge: Es kann zu erhebliche Minderungsansprüchen vor allem gegenüber Immobiliengesellschaften kommen. 

Das ist eines der Kernergebnisse der repräsentativen Studie „Rechtsbeistand Mietminderung“, die Recht im Mittelstand zusammen mit dem Hamburger Marktforschungsunternehmen mindline durchgeführt hat. Die Zielgruppe bestand aus mehr als 200 Inhabern aus unterschiedlichen Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsorganisation oder körpernahe Dienstleistungen.

Demnach haben knapp 66% der befragten Gewerbetreibenden ihren Vermieter bislang nicht wegen des Themas Mietanpassung kontaktiert.  Gleichzeitig zeigt sich in der Studie ein deutlich stärker ausgeprägtes Eskalationspotenzial in den Branchen, die in besonderer Weise durch corona-bedingte Maßnahmen beeinträchtigt sind, wie die Bereiche Eventorganisation, Fitness oder Wellness. Gewerbetreibende dieser Branchen sind aufgrund finanzieller Gründe einem größeren Handlungsdruck ausgesetzt.

76% der Befragten zeigen Interesse für eines der vorgestellten digitalen Rechtsberatungsangebote. Die vorgestellten Rechtsberatungsangebote beinhalten verschiedene Eskalationsstufen – vom Verhandlungsleitfaden über telefonische Erstberatung bis zum Prozess und Schiedsverfahren. Genau diese Angebotsstaffelung der digitalen Rechtsplattform Recht im Mittelstand scheint sinnvoll. Denn auf Seiten der Gewerbetreibenden gibt es unterschiedliche Barrieren und Ängste. Am größten (>50%) ist das Interesse für die niedrigeschwelligen Angebote (Leitfaden und Telefonberatung), um das eventuell langjährige gute Vermieterverhältnis mit einem Prozess nicht gleich zu gefährden. Konfliktträchtigere Gutachten oder gar Prozesse kommen gleichwohl für mehr als 40% der befragten Gewerbetreibenden in Frage, die sich ‚anonymen‘, großen Immobiliengesellschaften mit dementsprechender Verhandlungsmacht gegenübersehen.

Unternehmensgründer Dr. Sven Bode empfiehlt daher: „Wer seiner eigenen Einschätzung nach einen guten Draht zu seinem Vermieter hat, dem können wir die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen oder ein Beratungsgespräch anbieten (…). Kommt man allerdings zum Entschluss, das eigene Engagement reicht nicht aus, (…) können wir nach einer kostenlosen Fallprüfung auch die Anspruchsdurchsetzung beim Vermieter anbieten – gerichtlich wie außergerichtlich.“

Erfahren Sie hier mehr zur Corona-Gewerbemiete-Studie.

Informationen zur Studie:

Die Studie „Rechtsbeistand Mietminderung“ wurde von Recht im Mittelstand beauftragt und von dem Hamburger Marktforschungsunternehmen mindline durchgeführt. Basis für die Studie sind n=205 Gewerbetreibende aus unterschiedlichen Branchen, die im Zeitraum 19. März – 19. April 2021 an der online-Befragung teilgenommen haben.

Recht im Mittelstand – eine Marke der Levantix Rechtsdienstleistungen GmbH:

Das in Hamburg ansässige Legaltech-Unternehmen versteht sich als Partner des Mittelstands. Mittelständler verfügen in der Regel über keine eigene Rechtsabteilung, gleichwohl sind sie mit verschiedensten Rechtsfragen und rechtlichen Problemen konfrontiert. Recht im Mittelstand bietet verschiedene Lösungen für Geschäftskunden an: Diese reichen von Selbsthilfe-Paketen über Rechtsberatung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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