Machen Sie Ihre ruhende Gesellschaft, Firma, GmbH, AG oder KG zu Geld. Wir helfen Ihnen, den passenden Kunden zu finden. Folgende Risiken bestehen beim Verkauf, die Sie dringend beachten sollten!
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Lüneburg, 14.11.2013
Wohl dem, der eine GmbH besitzt. Ändern sich die Perspektiven, stellt sich die Frage, was mit der GmbH geschehen soll. Das Gesetz sieht dazu die Liquidierung vor. Dann wird die Gesellschaft aufgelöst und im Handelsregister gelöscht. Dabei wird übersehen, dass eine bestehende Kapitalgesellschaft einen Vermögenswert darstellt. Und Vermögenswerte lassen sich zu Geld machen. Also bietet sich an, die Gesellschaft zu verkaufen.
Das gleiche Szenario sollte man vor Augen haben, wenn die Gesellschaft ruhend gestellt wird. Hier kommt ein zusätzliches Risiko dazu! Ruhende Gesellschaften sind dem Handelsregister ein Dorn im Auge. Das Idealbild sind nämlich aktive Firmen. Der Geschäftsführer wird fortlaufend aufgefordert, sich zu erklären, ob die Gesellschaft fortgeführt werden soll. Irgendwann droht die Löschung von Amts wegen, weil der Gesellschaft die Vermögenslosigkeit unterstellt wird.
Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, die GmbH zum Verkauf anzubieten. Im Idealfall geschieht dies dann, solange die Gesellschaft noch aktiv ist und auf eine aktuelle und aussagefähige Bilanz verweisen kann. Dann kann ein potentieller Käufer übergangslos einsteigen und sozusagen auf einen fahrenden Zug aufspringen. Vor allem Gesellschaften, die schon lange Jahre am Markt agieren und ein hohes Lebensalter aufweisen, sind echt wertvoll. Je älter, desto größer ist das Vertrauen des Geschäftsverkehrs in die Leistungsfähigkeit und Bonität. Diese wertbildenden Faktoren muss sich ein Neugründer erst mühsam aufbauen. Umgekehrt muss jeder GmbH-Eigentümer wissen, dass eine in den inaktiven Zustand übergehende GmbH mit jedem Tag an Wert verliert und nur der Verkauf zum richtigen Zeitpunkt das bestmögliche Ergebnis erzielt.
Wohlgemerkt: Es geht nicht darum, eine insolvenzbedrohte Kapitalgesellschaft auf diesem Wege loswerden zu wollen. In diesem Fall ist der Geschäftsführer immer gut beraten, den Insolvenzantrag rechtzeitig zu stellen. Keinesfalls sollte er sich auf eines dieser zweifelhaften Angebote einlassen, in denen insolvenzreife GmbHs durch den Austausch von Gesellschafter und Geschäftsführer und Sitzverlegung nach Nirgendwo beerdigt werden sollen.
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