Das Thema Produkthaftung ist für jeden Unternehmer ein zentrales Problem. Insbesondere in den USA erfordert dieses Thema erhöhte Aufmerksamkeit. Amerikanische Produkthaftungsprozesse sind für Europäer ein Schreckensszenario. Dieser Eindruck entsteht durch die hohen Schadensersatzforderungen der Kläger und die Großzügigkeit der juries.
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Produkthaftungsprozesse sind zumeist Juryprozesse. Ungefähr 90% dieser Klagen enden in Vergleichen. In der Presse liest man regelmässig von hohen Schadensersatzzahlungen, zu denen Unternehmen verurteilt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die erste Entscheidung in einem solchen Produkthaftungsprozess von einer Jury getroffen wird, die sich aus einem Bevölkerungsquerschnitt rekrutiert. Eine so zusammengesetzte Jury tendiert eher dazu, zugunsten des Klägers zu entscheiden und ihm eine hohe Schadensersatzsumme zuzusprechen. Diese Entscheidung wird dann vom Richter überprüft und meist ganz erheblich nach unten korrigiert. In der Presse findet die Korrektur meist keinen Niederschlag, daher entsteht leicht der Eindruck von völlig überzogenen Schadensersatzleistungen. Zweifellos liegen aber die zugesprochenen Ersatzleistungen auch nach der Korrektur durch den Richter noch ganz erheblich über dem europäischen Niveau. Die Firma Philip Morris wurde beispielsweise von einer Jury verurteilt an eine an Lungenkrebs erkrankte Raucherin USD 28 Mrd. Schadensersatz zu bezahlen, da man sie nicht hinreichend auf die Risiken des Rauchens hingewiesen hatte. Ein Richter milderte das Urteil ab. indem er Philip Morris zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von USD 28 Mio. verurteilte.
Ein umfassender Überblick zur Produkthaftung ist schwer darzustellen, da die Gesetze zur Produkthaftung in den Kompetenzbereich der Staaten fallen und es somit aufgrund mangelnder einheitlicher Bundesgesetzgebung zu großen Unterschieden kommen kann.
Das US-Handelsministerium hat lediglich einen Leitfaden herausgegeben, dem sich die Staaten auf freiwilliger Basis unterwerfen. Danach liegt die Beweislast hinsichtlich eines aufgetretenen Mangels immer beim Geschädigten, allerdings haften Hersteller oder Lieferant auch bei von ihnen ordnungsgemäß angewandter Sorgfalt. Ein Produkt wird als mangelhaft angesehen, wenn es unangemessen gefährlich ist. Das wird zum einen immer bei fehlenden oder schlecht sichtbaren Warnungen hinsichtlich des Gebrauchs des Produkts angenommen, zum anderen wird in einem Test zwischen Nützlichkeit des Produktes und seiner Gebrauchsgefahr abgewogen. Der Geschädigte muss außerdem eine Alternative hinsichtlich der Herstellung vortragen, die der Hersteller hätte verwenden können, ohne dass es dabei zum Schaden gekommen wäre und ohne dass die Gebrauchsfähigkeit eingeschränkt worden wäre.
Bei einem Konstruktionsfehler kann sich der Hersteller zu seiner Verteidigung nicht auf die Anwendung üblicher Industriestandards berufen oder zu seiner Entschuldigung vorbringen, dass andere Hersteller sich derselben Methode bedienen, denn es könnte die gesamte Branche falsche Berechnungen zu Grunde gelegt haben. Bei einem Herstellungsfehler muss der Geschädigte nachweisen, dass der Fehler auch wirklich vom Hersteller ausging. Kann der Geschädigte nicht beweisen, dass der Hersteller den Schaden verursacht hat, so kann er trotzdem unter Umständen zu einem Ersatzanspruch gelangen, so zum Beispiel in den Fällen der sogenannten alternative and marketshare liability: Danach haften alle Hersteller, solange sie keinen Entlastungsbeweis erbringen können, gesamtschuldnerisch bzw. ihrem Marktanteil entsprechend, wenn der Geschädigte die Ursache für den eingetretenen Schaden keinem einzelnen Hersteller zuordnen kann. In allen Bundesstaaten kommen für einen Schadensersatzanspruch die drei gleichen Anspruchsgrundlagen in Betracht: Es gibt die so genannte negligence, also die Haftung aufgrund von Fahrlässigkeit. Hierbei muss der Geschädigte beweisen, dass der Hersteller Sorgfaltspflichten gegenüber dem Verbraucher hatte, die er verletzt hat und dass der Schaden des Geschädigten auf der Sorgfaltspflichtverletzung beruht.
Bei der strict liability, der Gefährdungshaftung, muss der Geschädigte nur darlegen, dass das Produkt vom Hersteller vertrieben wurde und zu diesem Zeitpunkt unabhängig vom Wissen des Geschädigten unangemessen gefährlich war. Schließlich gibt es die warranty, die Gewährleistungshaftung, bei der im Falle eines Mangels und entsprechendem Schaden vorher eine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungszusage seitens des Herstellers gegeben wurde. Um eine mögliche Schadensersatzpflicht zu umgehen, sollten ein einwandfreies Produkt geliefert, eine ausführliche Beschreibung, die auch auf alle Gefahren der Nutzung deutlich hinweist, beigelegt und entsprechende Versicherungen für das Unternehmen in den USA abgeschlossen werden. In den USA sind die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung sehr gering. Produkthaftung ist ein Schreckensgespenst für europäische Unternehmer. Dennoch muss betont werden, dass eine Vielzahl von Unternehmern aus Europa in den USA seit vielen Jahren auch gefährliche Produkte höchst erfolgreich verkaufen.
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