Grundlagen der Finanzverfassung der USA sind die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Constitution [U.S.C.]) sowie die Verfassungen und Gesetze der Einzelstaaten. Daneben sind die ungeschriebene praktizierte Verfassungswirklichkeit und die Entscheidungen der Gerichte zu beachten.
Bis zum 25. Februar 1913 war der Bundesgesetzgeber (Congress) lediglich berechtigt, direkte Steuern im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Einzelstaaten zu erheben. Erst durch den 16. Verfassungszusatz vom 25.02.1913 wurde er ausdrücklich zur Erhebung von Einkommensteuern ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsverhältnisse der Einzelstaaten ermächtigt. Neben dem Bund besitzen die Einzelstaaten ungeteilte Steuerhoheit, d.h. die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt in ihrer Hand. In der Verfassung der USA bleibt ein Besteuerungsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften unerwähnt. Allerdings wird ihnen u.U. durch die Verfassungen und Gesetze der Einzelstaaten ein Besteuerungsrecht zugewiesen. Im Ergebnis ist das Einkommensteuersystem in den USA durch ein Nebeneinander von drei Steuerhoheiten gekennzeichnet. Es wird zwischen der Bundesbesteuerung (federal taxation), der einzelstaatlichen Besteuerung (state taxation) und der kommunalen Besteuerung (local taxation) unterschieden: Im Folgenden wird schwerpunktmäßig auf die Bundeseinkommensbesteuerung eingegangen, da diese gemessen am Aufkommen von weit größerer Bedeutung ist als die Besteuerung auf einzelstaatlicher oder kommunaler Ebene. Zudem finden sich bei der Einkommensbesteuerung auf einzelstaatlicher und kommunaler Ebene zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Bundeseinkommensbesteuerung.
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