“Abwasserabgabengesetz Teil I – Grundzüge und Berechnung der Abwasserabgabe“ lautet der Titel des Seminars, welches am 18. Januar 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.
Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert. Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.
Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist. Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist. Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.
Die Berechnung der Schadeinheiten und die Ermittlung des anzuwendenden Abgabesatzes sind kompliziert und werden im Seminar erläutert und an praktischen Beispielen ermittelt.
Es wird aufgezeigt, wie die Abgabebescheide erstellt bzw. überprüft und auf welche Weise Abgaben eingespart werden können. Die Fehlerquellen, die bei der Berechnung der Abwasserabgabe entstehen können, werden aufgezeigt. Damit ist die Veranstaltung gleichermaßen für abwasserabgabepflichtige Unternehmen als auch für Festsetzungsbehörden geeignet.
Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 429€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W240118.pdf
Programm
09.30 Uhr Gesamtüberblick über das Abwasserabgabengesetz
– Regelungen im Bundes- und im Landesrecht
– Begriffsbestimmungen/Definitionen
– Übersicht über die Möglichkeiten bzw. Pflichten zur Abgabe von Erklärungen einschließlich einzuhaltender Pflichten
11.00 Uhr Kaffeepause
11.15 Uhr Grundlagen der Ermittlung der Schadeinheiten
– Großeinleitungen
– Kleineinleiter
– Niederschlagswasser
Behördliche Überwachung
– Auswertung der behördlichen Messergebnisse
– „4 aus 5“ – Regel
– Rechtliche Folgen aus Überschreitungen
– Fallbeispiele
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Möglichkeiten des Abgabepflichtigen zur Reduzierung der Abwasserabgabe
– Erklärungen nach § 4 Abs. 5 AbwAG mit Zulassung eines Messprogramms
– Ermäßigung des Abgabesatzes
– Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen für Investitionen
14.30 Uhr Kaffeepause
14.45 Uhr Berechnung der Abwasserabgabe
– Berechnungsschema
– Fallbeispiele
16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.15 Uhr Ende der Veranstaltung