Experten der ERGO Group informieren
Louisa H. aus Pößneck:
Wir reisen mit unseren Sprösslingen im nächsten Sommer in die USA und müssen dafür noch Reisepässe beantragen. Welche neuen Regelungen gelten ab 2024 für Kinder und worauf muss ich bei der Beantragung achten?
Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Bereits im Juli hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf “zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens” zugestimmt und damit die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen. Ende September folgte der Bundesrat. Ab 1. Januar 2024 tritt die Reform nun in Kraft. Eltern, die mit ihren Kindern außerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen möchten, müssen ab nächstem Jahr auch für ihren Nachwuchs einen elektronischen Reisepass vorweisen. Bisher war dafür bei Kindern unter zwölf Jahren ein Kinderreisepass ausreichend. Dieser ist deutlich günstiger, verfügt jedoch nicht über den elektronischen Chip, der beispielsweise Fingerabdrücke speichert. Achtung: Die Ausstellung eines Reisepasses kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. Eltern sollten also genügend Zeitpuffer einplanen. Die Vorgaben beim biometrischen Passbild sind für Kinder unter zehn Jahren weniger streng und das Speichern der Fingerabdrücke erfolgt erst ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Der Reisepass ist maximal sechs Jahre gültig – vorausgesetzt, das Kind verändert sich in diesem Zeitraum nicht so stark, dass eine Identifizierung schwierig ist. Ein Vorteil des elektronischen Reisepasses: Die Einreise in die USA ist ab nächstem Jahr auch für Kinder ohne Visum und mit einer einfachen ESTA-Registrierung (Electronic System for Travel Authorization) möglich. Innerhalb der EU ist für Kinder ein Personalausweis ausreichend. Eltern sollten sich vorab informieren, welche Einreisebestimmungen im Urlaubsland gelten. Übrigens: Auch wenn die Beantragung eines Kinderreisepasses ab 2024 nicht mehr möglich ist, behalten bereits ausgestellte Dokumente voraussichtlich erst einmal ihre Gültigkeit.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.713
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management AG vier separate Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM PR und Content Marketing
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.hartzkom.de