Rechtsmissbräuchliche Massen-Abmahnung wegen fehlendem Facebook-Impressum
Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass die massenweise Abmahnung von Impressums-Verstößen auf Facebook-Webseiten rechtsmissbräuchlich ist.
Bei Berücksichtigung aller Umstände von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln auszugehen sei, so das OLG. Insbesondere die Anzahl der Abmahnungen, 200 innerhalb weniger Tage spreche für eine solche Einschätzung. Auch das ausgelöste Kostenrisiko stehe in keinem vertretbaren Verhältnis zur wirtschaftlichen Tätigkeit der Klägerin (250.000,- EUR Kostenrisiko im Verhältnis zu 50.000,- EUR Umsatz). Zudemsei bekannt, dass die Klägerin ihre Ansprüche in der Regel nicht weiterverfolgt, sondern auf wenige Einzelfälle beschränkt. Die Klägerin habe auch systematisch mittels einer Software das Internet nach Rechtsverletzungen durchsucht. Schließlich handle es sich bei den Rechtsverletzungen um Formalverstöße, an deren Verfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse bestehe, es sei nämlich nicht ersichtlich, dass die Klägerin hierdurch Wettbewerbsnachteile erleide. Die Richter sahen darin ein Rechtsmissbrauch.
Urteil: OLG Nürnberg (Urt. v. 03.12.2013 – Az.: 3 U 348/13)
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