Die Verwendung eines offenen E-Mail-Verteilers ( cc ) ist datenschutzrechtlich unzulässig, wenn die Inhaber der E-Mail-Adressen dazu nicht ihre Einwilligung erklärt haben.
Verstoß gegen den Datenschutz kann bis zu 50.000 Euro betragen (§43 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz), unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 300.000 Euro (§43 Absatz 2).
Mailadressen, die sich aus Vornamen und Nachnamen zusammensetzen, sind als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen. Sie dürfen an Dritte nur dann übermittelt werden, wenn eine Bewilligung erteilt wurde.
Für mehrere Empfänger also immer das BCC-Feld auswählen.
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Sabine Novak
Zeppelinstr. 2
88131 Lindau
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