R+V-Infocenter: Hauseingangstür ist der wichtigste Fluchtweg – Panikschlösser schützen vor ungebetenen Besuchern
Wiesbaden, 28. November 2013. In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Haustür nach 22 Uhr zugesperrt – um die Bewohner vor Einbrechern zu schützen. Doch wenn es brennt, kann das Treppenhaus damit zur Falle werden. “Die Haustür ist der erste Weg nach draußen. Wenn sie abgeschlossen ist, verstreicht bei der Rettung wertvolle Zeit”, sagt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, Vorsorge für den Brandfall zu treffen und den Fluchtweg freizuhalten.
In Unternehmen und öffentlichen Gebäuden ist die Rechtslage eindeutig: Wer im Notfall nach draußen rennt, muss die Fluchttür mit einem einzigen Griff öffnen können. “Meistens sind hier sogenannte Panikschlösser eingebaut”, so R+V-Experte Brüning. “Die sind zwar von außen abgeschlossen, lassen sich aber von innen wie eine normale Tür aufstoßen.”
In privaten Wohnhäusern gibt es dahingehend keine eindeutige Regelung. Die Landesbauordnungen weisen nur auf die Anzahl und die Ausgestaltung der erforderlichen Fluchtwege hin. Das bedeutet: Vermieter können in der Hausordnung festlegen, dass die Haustür nachts abgeschlossen sein muss. Brandschutzexperten halten dies jedoch nicht für sinnvoll. “Dann sollte es einen weiteren Ausgang geben, beispielsweise eine offene Tür in den Garten”, empfiehlt
Torge Brüning. Ebenfalls möglich: ein gut sichtbarer und beleuchteter Notfallkasten mit einem Haustürschlüssel in der Nähe der Tür.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wenn Vermieter Einbruchschutz und Sicherheit im Brandfall vereinigen wollen, können sie ein Panikschloss einbauen lassen. Der Aufwand hierfür ist überschaubar.
– Kommt es tatsächlich zu einem Einbruch, ist es für die Versicherung maßgeblich, dass die Wohnungstür ausreichend gesichert war. Ob die Haustür verschlossen war oder nicht, ist in der Regel nicht entscheidend.
– Grundsätzlich gilt: Die Gefahr eines Einbruchs ist nachts deutlich niedriger als tagsüber. Einbrecher kommen lieber, wenn niemand zu Hause ist.
Fahrrad, Schuhschrank, Kinderwagen: Was darf im Treppenhaus stehen?
Im Treppenhaus stehen Kinderwagen, Schuhschrank und Wasserkisten. Aber ist das in einem Mehrfamilienhaus erlaubt? “Das Treppenhaus muss als Zugang zur eigenen Wohnung und Fluchtweg nutzbar bleiben, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht”, sagt Olaf Reinicke, Jurist beim Infocenter der R+V Versicherung. “Aber auch die Art der Gegenstände spielt eine Rolle.” Grundsätzlich gilt: Zulässig ist nur, was die Sicherheit nicht gefährdet. Ist es im Treppenhaus zu eng, müssen junge Eltern unter Umständen abends sogar den Kinderwagen wegstellen. Mehr Informationen dazu unter http://ao-url.de/9f4b73.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die “Ängste der Deutschen” ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
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