Abgemahnt wegen Filesharing

Auch im Jahr 2013 erhalten noch zahlreiche Internetanschluss-Inhaber eine Abmahnung wegen Filesharing, beispielsweise durch die Kanzlei Waldorf Frommer in München. Auch wenn der Gesetzgeber aktuell mit einem Gesetz versucht, diese Abmahnungen zu begrenzen und die Kosten zu deckeln, ist dies für Abgemahnte kein Trost – wer eine Filesharing Abmahnung erhalten hat, für den gilt die aktuelle Gesetzeslage. Gesetze gelten in Deutschland nicht rückwirkend.

Aus diesem Grund sollte man im Falle einer Abmahnung diese ernst nehmen und darauf reagieren, um die Sache nicht noch teurer zu machen. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Die Gerichte sind hier strenger geworden und im Internet kursieren veraltete, unwirksame Muster. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte man daher einem spezialisierten Anwalt überlassen. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung fordert die abmahnende Kanzlei auch noch Schadensersatz. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten die Forderung abzuwehren oder mindestens zu reduzieren. Der seitens der Kanzlei geforderte Betrag kann zu hoch sein, so dass es sehr oft gelingt, den Betrag im Rahmen von Verhandlungen mindestens zu reduzieren, wenn man überhaupt verhandeln möchte. Die Zahl der Klagen nach einer Abmahnung wegen Filesharing ist zwar erheblich gestiegen, aber immer noch gering im Verhältnis zu den Abmahnungen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Gönnheimer & Zander sind seit Jahren im Bereich Filesharing tätig und vertreten Mandanten bundesweit. Die erste Einschätzung des Falles ist kostenfrei.

Gönnheimer & Zander Rechtsanwälte
Frank Zander
Friedrichsplatz 17

68165 Mannheim
Deutschland

E-Mail: abgemahntwegen@discardmail.com
Homepage: http://www.abgemahnt-wegen-filesharing.de
Telefon: 0621 – 39182022

Pressekontakt
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