Abfall-Nachweisführung – Stand in Recht und Praxis nach der Nachweisverordnung

„Abfall-Nachweisführung – Stand in Recht und Praxis nach der Nachweisverordnung“ lautet der Titel des Seminars, welches am 01. Juli 2024 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Der Gesetzgeber hat Form und Struktur der abfallrechtlichen Überwachung an die Vorgaben des EG-Rechtes angepasst und zugleich den Weg für moderne Kommunikationstechniken im Nachweisverfahren frei gemacht.

Die Nachweisverordnung ist in Kraft getreten, die zwischenzeitlich bestehenden Übergangsregelungen für Abfallerzeuger und -beförderer ausgelaufen.

Im Rahmen der Artikelverordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung wurde die Nachweisverordnung novelliert, die Änderungen traten in Kraft.

Die Änderungen bewirken einerseits Vereinfachungen, legen andererseits jedoch auch zusätzliche Anforderungen an die Abfallwirtschaftsbeteiligten (etwa Händler und Makler) fest.

Die Teilnehmer sollen durch dieses Seminar Form und Inhalte der aktuellen Nachweis- und Registerführung nachvollziehen und umsetzen können – und damit auch in die Lage versetzt werden, anstehende Entscheidungen zu steuern und Lösungen bei sich ergebenden Umsetzungsproblemen zu finden.

Wie gewohnt, werden den Teilnehmern Praxishilfen zum erleichternden Verständnis der geänderten Regelungen an die Hand gegeben.

Das Seminar richtet sich sowohl an Mitarbeiter der Abfall- und Immissionsschutzbehörden als auch an Fach- und Führungskräfte der freien Wirtschaft sowie Erzeuger, Besitzer und Entsorger von Abfällen.

In Präsenz, aber sicher!

Teilnahmepauschale: 429 € (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/A240701.pdf

Programm

09.30 Uhr Europarechtliche Bezüge der Nachweisführung

– Einführung

10.00 Uhr Grundlegende Vorschriften zur Überwachung der Abfälle

– Systematik der Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG, NachwV, Vollzugshilfe)

– Allgemeine und besondere Überwachung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle

– Ausnahmen von Nachweis-/Registerpflicht

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Nachweisrechtliche Anforderungen und Entwicklungen gemäß NachwV

– Nachweis-/Registerführung für gefährliche Abfälle

– Nachweis-/Registerführung für nicht gefährliche Abfälle

12.00 Uhr Grundzüge der elektronischen Nachweisführung

– Grundpflichten der elektronischen Abfall-Nachweisführung

– Ausnahmen und Sonderfälle

– Besonderheiten bei Störungen etc.

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr Grundzüge der elektronischen Nachweisführung

– Besonderheiten zum eANV

– Registerführung im eANV

14.30 Uhr Kaffeepause

14.45 Uhr Beispiele aus der praktischen Anwendung der elektronischen Abfall-Nachweisführung

– Vorabkontrolle: EN elektronisch

– Verbleibkontrolle: BGS- / ÜS elektronisch

16.00 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

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