Seit einiger Zeit wird die Allgemeine Branchenauskunft Medien, kurz “ABA Medien“, mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert: Die Methode des Hauses, Geschäfte zu machen, überschreite die Grenze vom Betrug, heißt es. Und dass die ABA Medien mit zahlreichen Tricks arbeite, um den Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. Diese sei Abzocke pur. Dieser Text soll sich mit den Vorwürfen auseinandersetzen und vor allem zeigen, dass es sich bei dem Anbieter um ein seriöses Online-Branchenbuch handelt, dass auch einen ernst zu nehmenden kostenfreien Service bietet.
Doch der Reihe nach.
Wer ist die ABA Medien eigentlich und was tut sie?
Das Haus sitzt in Nürnberg und betreibt ein Online-Branchenbuch. Anders, als bei einigen Konkurrenten, die sich tatsächlich die Beschreibung eines unseriösen Anbieters verdienen, kann man bei diesem Branchenbuch-Portal problemlos im Internet eine Kontaktadresse, einen Ansprechpartner mit Namen und eine Telefonnummer ermitteln. Die Betreiber des Branchenbuchs bieten zahlreiche Wege der Kommunikation an. Aber zum Angebot: Interessierte Unternehmen können die Plattform der Nürnberger dazu verwenden, um sich selbst vorzustellen und auf diese Weise interessant für Kunden zu werden. Dabei gibt es ein kostenfreies Angebot, bei dem Daten, wie der Firmenname, die Adresse Telefonnummer und die Faxnummer hinterlegt werden können, sowie eine kostenpflichtige Variante, die wesentlich mehr Spielraum bietet: Hier können beispielsweise zu den Daten aus dem kostenfreien Standardeintrag noch das eigene Unternehmen mit Text und Bild vorgestellt, fünf Stellenanzeigen, ebenso viele Produktangebote, Öffnungszeiten gepostet werden. Für die zweite Variante, die über ein Antragsformular des Branchendienstes gebucht werden kann, verlangt das Haus 990 Euro pro Jahr zzgl. gesetzl. MwSt.
Die beiden Vorwürfe
Grundsätzlich gibt es zwei Vorwürfe, mit denen das Branchenbuch aus Nürnberg konfrontiert wird: Zum einen sei die Summe viel zu hoch. Diese sei “Abzocke”, heißt es an verschiedenen Stellen. Zudem sei das Antragsformular nicht frei von miesen Tricks: So sei die kostenpflichtige Variante bereits gekennzeichnet und der Kunde nicht ausreichend Aufklärung bezüglich den Kosten erhalte. Ansonsten sei auch die Aufmachung des Angebotsformulars irreführend. Dies sei Betrug.
Die Gegenposition
Kaum ein Kritiker bemerkt allerdings, dass sich die beiden Positionen widersprechen. Kein seriöser Geschäftsmann wird das Formular ausfüllen und unterschreiben, wodurch ein Vertragsschluss zustande kommt, wie in dem Formular auch ersichtlich ist, wenn er die Summe für zu hoch und deshalb für Abzocke hält. Wenn man an der Seriosität eines Anbieters zweifelt, bucht man bei diesem nicht einmal den kostenfreien Service. Überhaupt fehlt es bei der Bewertung der Summe oft an der nötigen Verhältnismäßigkeit: Lediglich eine Stellenanzeige in einer einschlägigen Jobbörse zu schalten, kostet für drei Monate 750 Euro. Beim Online-Branchenbuch kann man gleich fünf Anzeigen platzieren und dies für ein Jahr. Bedenkt man die anderen Möglichkeiten, wie z.B. Produktangebote, Firmenvorstellung mit Text und Bild, kartografische Darstellung der Firmenadresse etc. sind 990 Euro zzgl. MwSt. angemessen.
Verträge sollten gelesen werden
Somit bliebe der Betrugsvorwurf durch das Antragsformular, das sich durch die Unterschrift des Kunden juristisch gesehen in einen Vertrag zwischen dem Haus und dem Gewerbetreibenden wandelt. Grundsätzlich ist es erstaunlich, wie viele Menschen einen Vertrag nicht zu lesen scheinen, in dem es immerhin um netto 990 Euro geht. Man könnte dieses Versäumnis damit entschuldigen, wenn die Klausel über die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft versteckt wäre – dies ist sie jedoch nicht. Der angekreuzte Kasten befindet sich gut sichtbar in der Mitte des Blatts. Er soll die Aufmerksamkeit des Lesers auf den folgenden Text fokussieren. Wer weiter liest, was leider die Kritiker nicht getan haben, erfährt erstaunliches: Vertragskosten, Laufzeit, Kündigungsbestimmungen etc. . Also alle vertragsrelevanten Informationen. Hier wird ebenfalls auf die Unterzeichnung und deren Folgen hingewiesen. Das Antragsformular stellt also die Wahl zwischen kostenlos oder kostenpflichtig dar, und ist somit, bei Unterzeichnung, die schriftliche Vereinbarung, dass man den kostenpflichtigen Service in Anspruch nehmen möchte, worauf das Antragsformular auch noch einmal explizit hinweist. Es gibt wohl kaum von einem Anbieter zu erwarten, dass er auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet, wenn er Dienstleistungen in der Größenordnung von 990 Euro zzgl. MwSt. bereitstellt.
Über die Vorwürfe zum “Design als Methode der Verwirrung” sowie den angeblich kostenpflichtigen Änderungen In jüngster Zeit sind zwei weitere Vorwürfe aufgekommen: Das Design des Antragsformulars erinnere an die “Gelben Seiten” und suggeriere eine Zugehörigkeit. Außerdem seien Änderungen des kostenlosen Bereichs, der sowieso nicht ernst genommen werde, nicht kostenfrei. Der zweite Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. Natürlich sind alle Änderungen kostenfrei und selbstverständlich wird der Bereich ausgesprochen ernst genommen: Ein Branchendienst lebt von seiner Vollständigkeit, die sich nur über einen gut gepflegten kostenfreien Bereich erreichen lässt. Der Vorwurf bezüglich des Designs ist ebenfalls haltlos: Richtig ist, dass auch das Antragsformular gelbe Farbe eingesetzt hat, doch im Text steht eindeutig, dass es keinerlei Zugehörigkeit zu den “Gelben Seiten” gibt. Auch hier gilt leider: Es ist erstaunlich, wie wenig Verträge in einer derartigen finanziellen Größenordnung gelesen werden. Zudem wurde der Gebrauch der “gelben Farbe” seit Anfang Dezember aufgegeben. Um sich noch deutlich von der Konkurrenz abzuheben, ist nun der grüne Farbton vorherrschend.
ABA Medien
N. Kurt
Wilhelm-Späth-Str. 5
90461 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: no-reply@allgemeine-branchenauskunft.de
Homepage: http://www.aba-medien.de
Telefon: +49 01805 626047
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