– neue Regelungen für den visumsfreien Aufenthalt in China
Für eine Reise nach China benötigt man in der Regel ein Visum. Doch es gab und gibt Ausnahmen davon.
Eine dieser Ausnahmen war und ist Beijing. Befand man sich z.B. auf einer Reise in ein drittes Land konnte man schon seit längerem bei einem Zwischenstopp die Stadt für 24 Stunden visafrei besuchen, ehe man weiterreisen mußte.
Eine weitere Ausnahme war Schanghai. Wie in Beijing, so durften sich auch in Schanghai, neben anderen, deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger sogar 48 Stunden bei einem Zwischenstopp visumsfrei aufhalten.
Ab dem 1. Januar 2013 können deutsche, österreichische, schweizer und andere Staatsbürger in Beijing und Shanghai nun sogar eine visumsfreie Aufenthaltserlaubnis für 72 Stunden erhalten.
Dies ist ein weiterer Schritt auf dem sicher noch langen Weg zur Vereinfachung der Reisemöglichkeiten in China. Zum einen ist es ein Test für die Öffnung weiterer Städte, zum anderen versprechen sich die beiden Städte Beijing und Shanghai dadurch sowohl eine Intensivierung des Tourismus als auch eine weitere Entwicklung der damit zusammenhängenden Industrie.
Voraussetzung für die Erteilung einer visafreien Aufenthaltserlaubnis für Shanghai bzw. Beijing ist
– ein gültiger Reisepass,
– eine Aufenthaltsgenehmigung für das Drittland in das weitergereist wird [in der Regel ein Visum],
– ein gültiges Ticket für den Weiterflug und die
– Ein- und Ausreise über einen der beiden Flughäfen in Shanghai – den Shanghai Pudong International Airport (PVG) oder den Hongqiao International Airport (SHA) bzw. die
– Ein- und Ausreise über den Beijing Capital International Airport (BCIA)
In beiden Städten darf das Verwaltungsgebiet der Städte nicht verlassen werden.
Da die Verwaltungsgebiete aber recht groß sind, finden sich alle wesentlichen Sehenswürdigkeiten der beiden Städte im bereisbaren Gebiet. Das gilt ganz besonders für Beijing, da viele Teile der “Großen Mauer” im Verwaltungsgebiet der Stadt liegen.
Besucher mit einer visafreien Aufenthaltserlaubnis müssen sich innerhalb von 24 Stunden bei einer polizeilichen Meldestelle registrieren lassen. Wenn man in einem Hotel oder einer sonstigen Herberge übernachtet, ist das kein Problem, da die Beherbergungsstätte das für den Besucher übernimmt.
Hier noch ein Hinweis, der nicht unterschlagen werden soll.
Verletzung der geltenden Vorschriften, können, je nach den Umständen, mit einer Verwarnung, oder mit einer Strafzahlung bis hin zu Gefängnisstrafen für mehrere Tage, geahndet werden.
In besonders schweren Fällen kann die Ausweisung aus China erfolgen gepaart mit einem zukünftigen Einreiseverbot.
Um den Aufenthalt in einer der beiden Städte optimal zu gestalten, empfiehlt es sich, einen Reiseveranstalter, am besten einen vor Ort, zu konsultieren, der bei Ankunft dann mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Gert Wiemeier
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