ARAG Experten über Regeln für tierische Mitreisende in Bus und Bahn
Wer mit Hund oder Katze auf Reisen gehen will, sollte gut vorbereitet sein. Denn es gibt eine Vielzahl von Regeln für tierische Mitreisende, die je nach Verkehrsmittel und Stadt auch noch variieren: Während die Bahn gößere Hunde angeleint und mit Maulkorb mitfahren lässt, dürfen Bello & Co. in manchen Bussen ohne Transportbox gar nicht einsteigen. Die ARAG Experten informieren im Folgenden über die wichtigsten Regeln.
Vierbeiner in der Bahn
Bei tierischen Mitreisenden in der Bahn ist die Größe entscheidend, auch für den Preis. Ist das Haustier maximal so groß wie eine Katze und während der gesamten Fahrt in einem geschlossenen Behältnis, darf der Vierbeiner sogar umsonst mitfahren. Konkrete Maße gibt es für solch eine Box zwar nicht, sie muss jedoch unter den Sitz oder auf die Ablage über den Sitz passen und darf andere Personen oder Sachen nicht beeinträchtigen. Ist der Hund größer als eine Hauskatze und kann er nicht ohne Weiteres in einer Box transportiert werden, darf er nur mit Maulkorb und kurz angeleint mitfahren. Leinenzwang und Maulkorb gelten übrigens schon im Bahnhof.
Für den tierischen Begleiter zahlen Herrchen oder Frauchen im Fernverkehr den halben Preis der zweiten Klasse, selbst wenn Besitzer und Hund in der ersten Klasse reisen. Im Nahverkehr ist sogar der volle Fahrpreis fällig. Das Bordrestaurant ist für Vierbeiner tabu – mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden, die übrigens kostenfrei mitfahren dürfen. Und hier noch ein Hinweis der ARAG Experten für besonders verwöhnte Vierbeiner: Sitzplatzreservierungen bei der Bahn sind nur für Blindenführ- und Begleithunde möglich. Für sie kann der Nachbarplatz kostenlos reserviert werden, so dass die Vierbeiner bequem im Fußbereich des benachbarten Sitzes Platz nehmen können.
Gut vorbereitet auf große Fahrt
Wer mit seinem Hund eine Bahnreise antritt, kann einige Vorbereitungen treffen, damit die Fahrt für alle Beteiligten, mitreisende Zweibeiner eingeschlossen, kein Reinfall wird. Übung macht den Meister – was für viele Lebensbereiche gilt, macht auch in diesem Fall Sinn: Vor einer längeren Bahnfahrt sollte man im Vorfeld einige kürzere Fahrten unternehmen, so dass sich das Tier daran gewöhnen kann. Wenn möglich, sollten volle Züge – beispielsweise im Hauptberufsverkehr oder an Feiertagen – vermieden werden, denn sie bedeuten für Tiere Stress.
Entspannung kann eine ausgiebige Gassirunde vor der Fahrt bringen, so dass der Hund ausgelastet ist. Zwar sollten Besitzer je nach Länge der Fahrt ausreichend Futter und Wasser inklusive Napf mitnehmen, aber bei Leckerlis und Knochen, die auch gut als Ablenkung dienen können, geben die ARAG Experten zu bedenken, dass hier eine Geruchsbelästigung anderer Passagiere vermieden werden muss. Wenn möglich, sollte der Hund die Fahrt nicht mit vollem Magen antreten, sondern die letzte Mahlzeit einige Stunden vor Reisebeginn zu sich genommen haben.
Vierbeiner im Bus
Während Hunde im öffentlichen Personennahverkehr in der Regel für den Kinderticketpreis mitfahren dürfen, sind Haustiere in den meisten Fernbussen tabu. Auch hier gibt es Ausnahmen für Blindenführ- und Begleithunde. Ihre Beförderung ist erlaubt und sogar kostenfrei, muss allerdings bei den meisten Fernbusbetrieben 36 Stunden vor Abfahrt telefonisch im Kundenservice angemeldet werden.
Egal ob in Bus oder Bahn: Die ARAG Experten weisen bei Blindenführ- und Begleithunden darauf hin, dass sie im amtlichen Schwerbehindertenausweis vermerkt sein bzw. eine anerkannte Begleithundeprüfung abgelegt haben müssen.
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