Rasanter Start für den Digitalen Finanzbericht

Rasanter Start für den Digitalen Finanzbericht

Bereits mehr als 2000 Übermittlungen über DATEV-Rechenzentrum

Rasanter Start für den Digitalen Finanzbericht

(Mynewsdesk) Nürnberg, 25. September 2018: Der Digitale Finanzbericht (DiFin) stößt auf großes Interesse. Seit seiner Freigabe durch die Bundesbank Anfang April wurden über das DATEV-Rechenzentrum bereits mehr als 2000 Abschlussdatensätze im DiFin-Format an Banken und Sparkassen in Deutschland übermittelt. Inzwischen nutzen über 900 Steuerberaterkanzleien den neuen bundesweit einheitlichen Standard für die elektronische Übermittlung der Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) ihrer Unternehmensmandanten an Kreditinstitute. Die Mitglieder  der DATEV eG sind damit Vorreiter bei der Digitalisierung des Prozesses zur Abschlussdatenübermittlung im Zusammenhang mit Kreditverfahren. Die ersten und bisher auch die mit Abstand meisten Übermittlungen liefen über das DATEV-Rechenzentrum an die Banken und Sparkassen.

„Das ist ein rasanter Start für den Digitalen Finanzbericht”, kommentierte Stefan Schröder, Mitglied der Geschäftsleitung der DATEV eG, die positive Entwicklung. „Im Vergleich zur Zahl der Übermittlungen bei der E-Bilanz steht der DiFin zwar noch ganz am Anfang, aber der positive Trend bei den Übermittlungen ist eindeutig.” Als E-Bilanz müssen Unternehmen bereits seit 2013 ihre Jahresabschlüsse elektronisch im XBRL-Format (EXtensible Business Reporting Language) an die Finanzbehörden übertragen. Jährlich werden inzwischen über 1,7 Millionen E-Bilanzen über DATEV an die Finanzbehörden übermittelt. Dieses erprobte und technisch bewährte Verfahren nutzt auch der Digitale Finanzbericht. Das DiFin-Verfahren muss allerdings erst in allen Kreditinstituten implementiert werden.

Der DiFin vereinfacht die Prozesse rund um die KreditvergabeMit dem Digitalen Finanzbericht lässt sich insbesondere der Kreditvergabeprozess vereinfachen. Denn der Datenaustausch zwischen Bankhäusern und ihren Firmenkunden beziehungsweise deren Steuerberatern im Rahmen des Kreditvergabeprozesses war bisher sehr papierlastig. Entsprechend steigt die Zahl der Kreditinstitute, die ihre Prozesse auf den neuen Standard umstellen. So haben inzwischen jede zweite Sparkasse (200 von 385) und jede dritte Volks- und Raiffeisenbank (297 von 915) mit Abgabe der sogenannten Haftungsklarstellungserklärung eine der zentralen Voraussetzungen zur Teilnahme am DiFin-Verfahren erfüllt. Ebenfalls dabei sind Privatbanken, unter anderem deutschlandweit jeweils alle Niederlassungen von der Commerzbank (590), der Deutschen Bank (286) sowie der UniCredit HypoVereinsbank (146).
Der DiFin ist zudem eine gute Basis, um die kaufmännischen Prozesse in mittelständischen Unternehmen und bei deren steuerlichen Beratern weiter zu digitalisieren und damit effizienter zu gestalten. DATEV setzt deshalb auf den in Vorbereitung befindlichen Rückkanal. Über diesen werden von den Banken und Sparkassen dann ebenfalls Daten digital übermittelt, beispielsweise Zins- und Tilgungspläne, die im Anschluss automatisiert weiterverarbeitet werden können.

Die DATEV stellt auf den Seiten www.datev.de/digitaler-finanzbericht weiterführende Informationen zum DiFin, insbesondere zur Unterstützung über die DATEV-Programme sowie eine Beschreibung der wesentlichen Prozessschritte für eine Teilnahme, zur Verfügung. Auf der offiziellen Webseite des Digitalen Finanzberichts befindet sich eine stets aktuelle Liste der Kreditinstitute, die bereits auf das neue Verfahren umgestellt haben: www.digitaler-finanzbericht.de/participants.

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