ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG startete letzte Klagewelle

Sind danach alle Forderungen zu Lasten der Anleger verjährt? – von Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt in Berlin

ALAG  Auto-Mobil GmbH & Co. KG startete letzte Klagewelle

Rechtsanwalt Sven Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Berlin

Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG hat im Jahr 2012 zahlreiche Anleger auf Zahlung verklagt. Viele Betroffene hatten sich an die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner gewandt, die seit Jahren für die Opfer und ihre Familien tätig sind. Die ALAG begründete ihre Klageoffensive damit, dass zum Jahresende die Forderungen gegen die Anleger verjähren würden. Verklagt wurden Anleger der Beteiligungsvarianten Classic und Plus auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen.

Betroffene Anleger: “Classic” – “Sprint” – “Plus” Beteiligungen

Dies gilt auch für Plus-Anleger, bei denen Ausschüttungen aus dem Classic-Vertrag lediglich in die Vertragsvariante Plus eingezahlt wurden und die die Anleger nie selbst in den Händen hielten. Zudem wurden auch Anleger mit der Anlagevariante Sprint verklagt und zwar auf weitere Einzahlung ihrer Sprint-Raten.

Wer schuldet wem?

Zu den Klagen meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Tintemann: “Anleger der Vertragsvariante Sprint schulden aus unserer Sicht nach Liquidation der Gesellschaft keine Ratenzahlungen mehr. Die Gesellschaftsbeteiligung ist durch die Liquidation zwischen dem atypisch stillen Beteiligten und der Anlagegesellschaft beendet worden und muss daher ordnungsgemäß abgerechnet werden. Hier hatten viele Sprint-Anleger zum Abrechnungszeitpunkt einen positiven Betrag auf ihrem Kapitalkonto. Es besteht daher aus unserer Sicht ein Anspruch der Anleger auf Auszahlung dieses Betrages und auf ordentliche Abrechnung der Beteiligung zum Liquidationstermin. Ansprüche der ALAG auf Zahlung sehen wir nicht. Anleger, die die Beteiligungsvarianten Classic und Plus abgeschlossen haben, sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sogenannten Scheingewinnausschüttungen möglicherweise zur Rückzahlung verpflichtet. Hiermit besteht jedoch, so zumindest die Rechtsauffassung mehrerer Landgerichte ein Schadensersatzanspruch gegen die ALAG, da diese einen Prospekt verwendet hatte, der Prospektfehler enthält. Auch hier ist daher den Anlegern nicht zu einer Zahlung zu raten.”

Vorgehensweise – Entwicklung – Handlung

Klagen, die die ALAG noch vor Jahresende bei den verschiedenen deutschlandweit verteilten Gerichten eingereicht hat, können erst im Laufe des Jahres 2013 zugestellt werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt Sven Tintemann, der viele ALAG-Fälle in der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte betreut, teilt hierzu mit: ”Wir konnten in unserer Kanzlei bereits einen Anstieg von Klageverfahren bei den hier vertretenen Anlegern feststellen. Problematisch ist bei den Klagen, dass diese nunmehr deutschlandweit verteilt sind. Bisher hat das Oberlandesgericht Hamburg in zahlreichen Entscheidungen, in denen Anleger gegen die ALAG klagten, anlegerfreundlich entschieden. Danach ist die Gesellschaft nach Köln umgezogen, um durch den Sitzwechsel auch einen Rechtsprechungswechsel zu erreichen. Es lässt sich feststellen, dass zum Beispiel im Großraum München die Gerichte eher nicht anlegerfreundlich entscheiden. Es kann daher durchaus darauf ankommen, wo Gerichtsprozesse gegen die ALAG oder von Seiten der ALAG gegen die Anleger geführt werden. Hier sollte in jedem Fall eine Rechtsverteidigung durch einen erfahrenen Anwalt, der sich auf sich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert hat, erfolgen”

“Wer im Jahr 2012 nicht verklagt wurde oder wer die Klage im Jahr 2013 erst sehr spät zugestellt bekommt, kann davon ausgehen, dass die Ansprüche der ALAG verjährt sind”, rät Experte Tintemann.

V.i.S.d.P.
Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner unter 030-715 206 70

Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin und eine Zweigstelle in München, außerhalb Berlin und München übernehmen wir selbstverständlich auch Mandate und stehen mit Rat und Tat zur Seite. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite www.dr-schulte.de

Kontakt:
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