An die Rechtsanwälte und Bankspezialisten des Arbeitskreises Kreditgewährung ist eine selbständige Geschäftsfrau herangetreten mit der Bitte ihr bei Umfinanzierungsfragen zur Seite zu stehen. Häufig entsteht auch ohne großen juristischen Konflikt Beratungsbedarf.
Ausgangssituation der Umfinanzierung
Unsere Mandantin unterhält seit 1993 Geschäftsbeziehungen zur Postbank. Sie nahm dort zahlreiche Darlehen in Anspruch um damit ihr Elternhaus umzubauen und zu erhalten. Zugleich dient das Haus ihren gewerblichen Zwecken. Ihren Darlehensverbindlichkeiten kam unsere Mandantin immer regelmäßig nach.
Krise des Darlehens
2006 wurde die Mandantin in einen Rechtsstreit verwickelt, welcher sich über 6 Jahre erstreckte. Dieser Rechtsstreit belastete die Mandantin seelisch stark und die daraus entstehenden finanziellen Sorgen wuchsen. Darüber wurde die Postbank informiert, da die Raten für die Darlehen nicht mehr pünktlich gezahlt werden konnten. Jeder eingetretene Rückstand wurde jedoch durch die Mandantin nach ihren finanziellen Möglichkeiten immer wieder ausgeglichen. Es trat dennoch ein Rückstand in Höhe von zwei Raten ein, so dass das Kreditengagement zum Januar 2012 an die Abteilung Kreditsanierung/-abwicklung abgegeben wurde.
Fakt war, dass die Mandantin den laufenden Ratenzahlungen jedoch weiterhin nach kam; lediglich der eingetretene Rückstand verblieb. Aber diesen Rückstand nahm die Bank jedoch dann im Juni 2012 zum Anlass und kündigte die Geschäftsbeziehung.
In den anhaltenden Rechtsstreit von 2006 war die Mandantin immer noch gefangen, so dass sie zunächst der Kündigung nur unwesentlich Beachtung schenkte. Der Rechtsstreit stand kurz vor der Entscheidung und letzten Endes wurde er im Juni 2012 durch Vergleich beendet. Sofort glich die Mandantin die rückständige Rate vollständig aus und führte die Ratenzahlung weiter fort. Doch die Postbank hielt weiterhin an der Kündigung der Geschäftsbeziehung fest und leitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, für die Mandantin trat immer noch keine Stabilität ein.
Jetzt musste aktive Hilfe her!
Durch diese weitere ausweglose Entwicklung, sah sich die Mandantin veranlasst, nunmehr die Hilfe des Arbeitskreises Kreditgewährung in Anspruch zu nehmen. Hier haben sich spezialisierte Rechtsanwälte und Bankfachleute zusammengeschlossen, um Betroffene bei ihren Auseinandersetzungen mit Banken zu unterstützen und aktive Hilfe zu leisten.
– Erster Schritt: Die eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Einstellung zu bringen. Aus diesem Grund werteten die Rechtsanwälte des Arbeitskreises unter Einbeziehung der Bankfachleute die zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig aus, erkannten, dass die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit für die Dauer von 6 Monaten eingestellt werden können.
– Zweiter Schritt: Die Rechtsanwälte und Bankfachleute des Arbeitskreises Kreditgewährung arbeiten die Umfinanzierung sorgfältig aus und bereiten alles vor.
– Dritter Schritt: Die Einstellung der Zwangsvollstreckung für die Dauer von 6 Monaten beantragen und der Postbank mitgeteilt, dass alles unternommen wird, um eine Lösung für das Scheitern der vertraglichen Beziehungen zu finden.
Frau Rechtsanwältin Danuta Wiest erläuterte: “Wichtig in solchen Situationen ist die Ruhe zu bewahren und mit allen Beteiligten das Gespräch zu suchen. Aus Erfahrung wissen wir Rechtsanwälte des Arbeitskreises Kreditgewährung, dass eine Kommunikation mit der Gegenseite schnellstmöglich aufgenommen werden muss, unabhängig von der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe. Eine ausschließliche Kommunikation nur über Gerichte führt dabei zu einer Verschärfung der ohnehin bereits verhärteten Positionen.”
In diesem Fall wurde neben der gerichtlichen Möglichkeit gleichzeitig Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen und der Sachverhalt noch einmal umfassend aufbereitet. Zugleich wurde betont, dass auch der im Juni 2012 die Kündigung auslösende Rückstand, ausgeglichen ist und die Ratenzahlung fortgeführt wird. Durch diese Zusammenarbeit und den Gesprächen, ist die Postbank nunmehr bereit die eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen für die Dauer von 6 Monaten einzustellen. Unsere Mandantin zahlt dafür weiterhin die Raten.
Dieser Schritt ist für beide Seiten eine optimale Voraussetzung, um die weitere Finanzierungsfrage zu klären. Hierzu erklärt der Bankfachmann Herr Alexander Bellgardt: “Es ist absolut wichtig, auch bei gekündigten Vertragsverhältnissen, den Verbindlichkeiten nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen weitestgehend nachzukommen. Nur so erkennt die Gegenseite, dass die Bereitschaft besteht, die meist verfahrene Situation zu entschärfen. Wird aber die Zahlung vollständig eingestellt, kann auf Seiten der Bank gar nichts mehr erreicht werden. Hier hat die Mandantin instinktiv alles richtig gemacht. Die Einstellung der Zwangsvollstreckung für die Dauer von 6 Monaten ist nunmehr der erste wichtige Schritt, da sich die Sicherheitssituation durch die Einstellung erheblich verbessert hat.”
Die Rechtsanwälte und Bankfachleute des Arbeitskreises Kreditgewährung erarbeiten jetzt Lösungsvorschläge und stehen weiterhin mit der Bank im intensiven Kontakt. Nur so kann eine für alle Beteiligte annehmbare Lösung gefunden werden. Über den Fortgang der Angelegenheit wird an dieser Stelle weiter berichtet.
V.i.S.d.P.
Danuta Wiest
Rechtsanwältin
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