Öltankbetreiber sind dem Gewässerschutz verpflichtet
sup.- “Grundwasser ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushalts und eine wesentliche Ressource für die Wassergewinnung. Die Trinkwasserversorgung hat ein naturbelassenes Grundwasser als Vorbild.” So steht es in dem “Grundwasser-Memorandum”, das Fachverbände aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie zwei internationale Wasserwerks-Arbeitsgemeinschaften im Jahr 2004 verabschiedet haben. Sie betonen, dass menschlich verursachte Verunreinigungen des Grundwassers – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand saniert werden können. Dieses Plädoyer für den Gewässerschutz ist angesichts jüngster Untersuchungen der Wasserbeschaffenheit aktueller denn je. Belastungen, die beispielsweise aus der landwirtschaftlichen Düngung stammen, machen das Grundwasser nach wie vor zu einem Problemfall des Umweltschutzes.
Gefahr droht auch durch potenzielle Fehler bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. So besteht beispielsweise bei privaten Heizöltanks das Risiko, dass unsachgemäße Bedienung oder Nachlässigkeiten bei den Sicherheitsvorkehrungen einen Austritt von Öl zur Folge haben. Eine daraus resultierende Belastung von Erdreich und Grundwasser ist kaum kontrollierbar und kann zu Umweltschäden sowie zu Haftungsproblemen für den Tankbetreiber führen. Der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) weist darauf hin, dass in Deutschland aus diesem Grund hohe Qualitätsmaßstäbe für alle Fachbetriebe gelten, die Arbeiten an Tankanlagen durchführen. Die Qualifikation für diese Tätigkeit kann anhand eines Prädikats leicht recherchiert werden: Wurde der Betrieb mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik ausgezeichnet, dann werden die Fachkenntnisse sowie die vorgeschriebene Zulassung nach Wasserrecht streng kontrolliert (www.bbs-gt.de). Gerade wegen der Bedeutung des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung sollten Eigentümer bei Reinigungs-, Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf dieses Fachniveau achten. Keinesfalls sollten Tankanlagen unqualifizierten Anbietern überlassen werden, denen schon mangels angemessener Schulung die Kompetenz für den Gewässerschutz fehlt. Die Zielsetzung der Schutzmaßnahmen ist in dem Memorandum von 2004 bereits klar definiert: “Das Grundwasser ist vor Einträgen und Eingriffen zu schützen, die seine nachhaltige Nutzung und seine ökologischen Funktionen im Naturhaushalt gefährden.”
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